Überwachung: BKA und LKAs weiten Einsatz von Gesichtserkennung deutlich aus

Deutsche Polizeibehörden haben im BKA-Gesichtserkennungssystem GES 2019 fast 54.000 Recherchen durchgeführt, während es 2017 noch 27.000 waren.

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Überwachung: BKA und Interpol weiten Einsatz von Gesichtserkennung deutlich aus

(Bild: BABAROGA/Shutterstock.com)

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Das umstrittene Ermittlungsverfahren der biometrischen Gesichtserkennung wird zunehmend zum Standardinstrument von Strafverfolgern in Deutschland. Beim Bundeskriminalamt (BKA), das in diesem Bereich hierzulande als Zentralstelle fungiert, wachsen die Datenbanken für Porträts an und werden immer häufiger genutzt. Dies geht aus einer heise online vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

2017 führten Ermittler von Bund und Ländern im zentralen BKA-Gesichtserkennungssystem GES demnach rund 27.00 Recherchen durch. Im ersten Halbjahr 2018 waren es bereits 20.749, wobei 320 Personen identifiziert werden konnten. 2019 nahmen die Beamten nun insgesamt 53.971 Abfragen in der Datenbank vor, mit deren Hilfe sie insgesamt 2123 Personen identifizierten. Die Zahl der Recherchen stieg damit gegenüber 2017 um fast 60 Prozent.

Das BKA selbst führte mit 27.523 Zugriffen fast exakt die Hälfte der GES-Recherchen in 2019 durch, konnte mit 187 ausgemachten Personen die Technik aber nicht sehr gewinnbringend nutzen. Auf das Konto der Landeskriminalämter gehen 21.251 Abfragen, mit denen diese immerhin 1488 Betroffene identifizieren konnten. Inwieweit sich in der Statistik noch die Folgen der vielkritisierten biometrischen Fahndung der Polizei Hamburg nach Randalierern beim G20-Gipfel 2017 in der Hansestadt niederschlagen, geht aus der Antwort nicht hervor.

Die Bundespolizei führte 5197 Recherchen im GES durch und landete dabei 448 positive Treffer. Ein Plan von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), wonach die einstigen Grenzschützer an Bahnhöfen und Flughäfen eine "intelligente Videoüberwachung" mit Mustererkennung verwenden und dabei gegebenenfalls auch biometrische Daten abgleichen dürfen sollen, liegt momentan auf Eis.

Nach Ansicht der Regierung stellt das bestehende Bundespolizeigesetz zumindest für den Einsatz der auch auf EU-Ebene diskutierten Systeme zur "Live-Gesichtserkennung" keine hinreichende rechtliche Basis dar, konstatiert das federführende Bundesinnenministerium zudem. Dafür "wäre vielmehr eine eigenständige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich", welche die einschlägigen Voraussetzungen "unter Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen hinreichend bestimmt".

Das BKA führt zudem laut der Antwort im Bereich Biometriesystemen eine Amtsdatei "ST-Libi-Z": Sie diene der Polizeibehörde im Kampf gegen politisch motivierte Kriminalität "zur Speicherung der im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung anfallenden digitalen Lichtbilder und der Identifizierung von unbekannten polizeilich relevanten Personen mittels automatisierter Lichtbildvergleiche". Mit Stand vom 19. März umfasse diese Datenbank insgesamt 3519 Fotos zu 2950 Personen aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität – Religiöse Ideologie".

Der Bestand an recherchefähigen Porträtbildern im zentralen polizeilichen Informationsverbund Inpol stieg von 5,50 Millionen Lichtbildern Anfang 2019 auf rund 5,81 Millionen am 2. Januar 2020, berichtet das Innenressort weiter. Der "Netto-Aufwuchs" habe demnach rund 310.000 Aufnahmen innerhalb von zwölf Monaten betragen, was einem Plus von fast 5,5 Prozent entspricht.

"Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl sowie zu den Gründen der hinzugekommenen und gelöschten Lichtbilder ist aufgrund der Corona-Lage zurzeit nicht möglich", entschuldigt sich die Regierung. Im einschlägigen System Inpol-Z seien Anfang Januar 3.648.613 Personen mit Porträtfotos gespeichert gewesen.

Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, bezeichnete "die abermals stark steigenden Zahlen" gegenüber heise online als "absolut besorgniserregend". Sie belegten, "dass die Gesichtserkennung durch Behörden unbedingt eingehegt werden muss". Für Abfragen im Inpol-System würden auch Bilder aus der Videoüberwachung im öffentlichen Raum genutzt, was wohl den Zuwachs bei der Bundespolizei erklärte. Eine Reform des Bundespolizeigesetzes, mit der die Gesichtserkennung an Verkehrsknotenpunkten sogar automatisiert erfolgen dürfte, "müssen wir deshalb unbedingt verhindern". (mho)