Patientendatenschutzgesetz: Notfalldaten oder gleich kompletter "Patientenpass"?

Anlässlich der Anhörung zum neuen Patientendatenschutzgesetz melden sich Verbands-Vertreter mit Ideen zur Erweiterung der elektronischen Gesundheitskarte.

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Patientendatenschutzgesetz: Notfalldaten oder gleich kompletter "Patientenpass"?

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers
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Am morgigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer Anhörung über das "Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur", kurz Patientendatenschutzgesetz (PDSG) genannt. Mit dem Gesetz wird die Einführung des e-Rezeptes und einer e-Rezept-App, des digitalen Überweisungsscheines sowie die Anlage und Pflege einer elektronischen Patientenakte geregelt.

Auch die Verarbeitung von Patientendaten zu Forschungszwecken wird in dem PDSG thematisiert. Außerdem soll es mit Anreizen und Sanktionen dafür sorgen, dass Ärzte und Zahnärzte zum Stichtag am 1. Januar 2022 so ausgestattet sind, dass sie elektronische Rezepte ausstellen und elektronische Patientenakten anlegen können. Dafür müssen sie bis zum 30. Juni 2021 die nötige Hard- und Software installiert haben.

Die anstehende Anhörung zum Patientendatenschutzgesetz hat Verbände und Parteien auf den Plan gerufen. So fordert die Bundesärztekammer, bei der ersten Befüllung der elektronischen Patientenakte einen "Patientenpass" mit medizinischen Basisinformationen anzulegen, der wie der Notfalldatensatz strukturiert sein soll. Die Honorarkürzungen, die Ärzten nach dem 30. Juni 2021 drohen, werden von dem Ärzteverband abgelehnt.

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, hatte die Forderung ins Spiel gebracht, neben dem digitalen Überweisungsschein auch den elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) zu realisieren, den Zahnärzte vor der Behandlung an die Kassen schicken und zudem den Patienten mitgeben müssen.

Auch die Oppositionsparteien haben Änderungswünsche zur koalitionären Gesetzesvorlage. So will die Linke erreichen, dass das elektronische Rezept nur in öffentlichen Apotheken eingelöst werden kann und nicht von (ausländischen) Versandapotheken, die die Preisbindung der Arzneimittel unterlaufen.

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Die Grünen wollen, dass das elektronische Rezept beziehungsweise die App dafür mit Erinnerungs- und Hinweisfunktionen zur Dosierung und Einnahme der verschriebenen Arzneimittel ausgestattet wird. Für die Patientendaten, die künftig zu Forschungszwecken aus der elektronischen Patientenakte weitergereicht werden dürfen, fordern sie einen besonderen Schutz vor behördlichem Zugriff, der mit dem Zeugnisverweigerungsrecht oder dem Berufsgeheimnis in medizinischen Berufen vergleichbar ist.

Die Gematik, also die Projektgesellschaft hinter der medizinischen telematischen Infrastruktur, will, dass die anderen beiden elektronischen IT-Komponenten in wenigen Wochen startklar sein werden. Dann könnten die Notfalldaten und der elektronische Medikationsplan "im Praxisalltag" auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Als einer der Sachverständigen nimmt ein Vertreter des Chaos Computer Club an der Anhörung teil. Martin Tschirsich, der sich bereits auf dem Jahresendkongress 36C3 mit dem Patientendatenschutz und den Schwachstellen bei der Herausgabe von Gesundheitskarten, Arzt- und Institutionsausweisen beschäftigte, hat seine Stellungnahme bereits veröffentlicht. In einer Presseerklärung des CCC heißt es, dass mit dem geplanten Gesetz die aufgezeigten Mängel festgeschrieben würden. "Mit den neuen Regelungen soll die Verpflichtung zur sicheren Identifikation des Versicherten bei Kartenbeantragung vollständig entfallen. Die Ausgabe der Gesundheitskarte wird nur noch auf niedrigem Sicherheitsniveau vorgeschrieben." Das sei einfach fahrlässig.

[UPDATE, 26.05.2020, 19:20]

Stellungnahme des CCC wurde ergänzt.

(axk)