E-Patientenakte: Pauschale Freigabe von Daten für die Forschung umstritten

Die Option, im System abgelegte Daten für die Wissenschaft verfügbar zu machen, halten einige Experten für "absolut wichtig", andere für verfassungswidrig.

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E-Patientenakte: Pauschale Freigabe von Daten für die Forschung umstritten

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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40 Sachverständige hatte der Bundestag am Mittwoch zu einer anderthalbstündigen Anhörung zum Regierungsentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz geladen. Nur rund die Hälfte der per Videoübertragung zugeschalteten Experten kam dabei aber überhaupt zu Wort. Besonders kontrovers diskutierten sie die vorgesehene Möglichkeit für Versicherte, die in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten sensiblen Gesundheitsdaten freiwillig der Forschung zu "spenden".

Eine Lanze für dieses Steckenpferd von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) brach Christof von Kalle von der Berliner Charité. Die Datenverfügbarkeit ist ihm zufolge bei komplexen Therapien "absolut wichtig im heutigen Versorgungskontext", was mit der Coronavirus-Pandemie noch einmal deutlich geworden sei. Patienten hätten ein Anrecht darauf, dass Informationen so ausgewertet werden, wie es ihnen diene.

Auch das als Verteilplattform vorgesehene, schon mit dem Gesetz zur digitalen Versorgung angelegte Forschungsdatenzentrum bezeichnete der Mediziner als "sehr sinnvoll", da über dieses pseudonymisierte und anonymisierte Daten erschlossen werden könnten. Dies sollte auch für klinische Studien gelten. Von Kalle bedauerte aber, dass kommerzielle Unternehmen offiziell keinen Antrag auf Partizipation an den Spenden stellen könnten. Etwa in der Onkologie bestünden Therapien in der Regel "in der Anwendung kommerziell erstellter pharmazeutischer Produkte".

Das volle Potenzial des Forschungsansatzes bleibe ungenutzt, wenn Firmen ausgeschlossen würden, gab auch Sebastian Zilch vom Bundesverband Gesundheits-IT zu bedenken. Einen Datenmissbrauch sah er "durch das Gesamtverfahren" bereits ausgeschlossen. Christiane Woopen vom Universitätsklinikum Köln bezeichnete das Forschungszentrum zwar prinzipiell für sinnvoll, empfahl aber ein Matrixmodell mit dynamischen und spezifischen Einwilligungen.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise arbeite heraus, dass der geplante Zugriff von Forschenden auf die neue ePA gegen Vorgaben des Europarechts und des Grundgesetzes verstoße. Nur wenige Merkmale genügten, um die Datensätze einzelnen Patienten wieder zuordnen zu können. Es reiche daher nicht aus, wenn ein Sachbearbeiter des Forschungsdatenzentrums darüber entscheide, welche der hochsensiblen Daten aus der Akte in pseudonymisierter Form nach einer pauschalen Einwilligung der Patienten der medizinischen Wissenschaft bereitgestellt würden.

Die gespeicherten Informationen seien leicht reidentifizierbar, warnte Thilo Weichert im Namen des Netzwerks. Eine echte Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte wäre gar nicht möglich, da Nutzer über Missbrauch zunächst nichts mitbekämen und so auch keine Beschwerden einlegen könnten. Die Rechtslage zum Sichern der Privatsphäre im Forschungsbereich sei zudem "sehr unübersichtlich".

Eine "evidenzbasierte Medizin benötigt Daten", meinte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg. Seien diese aber erst einmal in der Welt, seien sie "ein für alle Mal verwertbar". Der Kryptograph riet daher dazu, Berechnungen etwa mit verschlüsselten Daten durchzuführen. Sinnvoll seien auch Schutzverfahren wie Differential Privacy, mit denen die Daten "minimal verrauscht" würden, trotzdem aber für die Wissenschaft noch gut verwertbar wären.