Koalition einig: Verfassungsschutz soll Bundestrojaner einsetzen dürfen

Die SPD hat laut Innenminister Horst Seehofer eingewilligt, dass die Staatsschützer künftig WhatsApp & Co. per Quellen-TKÜ überwachen können.

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Koalition einig: Verfassungsschutz soll Bundestrojaner einsetzen dürfen

(Bild: TATSIANAMA/Shutterstock.com)

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Das Bundesinnenministerium und das Justizressort haben einen entscheidenden Kompromiss im seit über einem Jahr schwelenden Streit über ein Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts erzielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll demnach die Befugnis erhalten, den Bundestrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) einzusetzen. Die Staatsschützer könnten damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.

Bei der Quellen-TKÜ geht es um das Überwachen eines laufenden verschlüsselten Austauschs. Damit soll das BfV etwa auch Internet-Telefonate oder Videokonferenzen via Facetime, Google Hangouts, Skype oder Zoom abhören dürfen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte zunächst in seinem Referentenentwurf vom vorigen Jahr für die Staatsschützer auch eine Kompetenz für noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchungen vorgesehen, über die IT-Systeme insgesamt ausgeforscht werden dürfen. Hier wollte die SPD aber nicht mitgehen.

Seehofer verwies im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe auf "sehr schwierige Verhandlungen" mit dem Koalitionspartner. Die Sozialdemokraten seien zwar bereit, "dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben". Sie wollten aber "die Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen", beklagt der CSU-Politiker. Die Union habe sich daher dazu entschlossen, das umzusetzen, "was politisch möglich ist". Man werde also das neue Verfassungsschutzgesetz mit der Quellen-TKÜ, aber ohne Online-Durchsuchung ins Bundeskabinett einbringen.

Für beide Kompetenzen greifen die Behörden in der Regel auf Staatstrojaner zurück, wofür sie Sicherheitslücken ausnutzen müssen. Ist die Überwachungssoftware erst einmal auf einem System, sind die Grenzen zwischen den Maßnahmen zudem fließend. Kritiker warnen daher bei beiden Ansätzen vor massiven Gefahren für die allgemeine IT-Sicherheit.

Unklar ist, inwieweit sich Seehofer mit seinen restlichen Plänen aus dem ursprünglichen Entwurf durchsetzen konnte oder was er im weiteren Verfahren noch erreichen kann. So sollte zunächst auch der Bundesnachrichtendienst (BND) "technische Mittel" gegen "deutsche Staatsangehörige" oder "sich im Bundesgebiet aufhaltende Personen" in Stellung bringen und Daten von deren IT-Systemen erheben, auswerten und an Dritte inklusive ausländische Stellen wie die NSA übermitteln dürfen.

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Ferner wollte der Innenminister Staatsschützern und BND-Agenten die Lizenz erteilen, für "Vorbereitungshandlungen" zum Aufspielen des Bundestrojaners auf private Endgeräte heimlich die Wohnung einer Zielperson betreten zu können. Rechtswissenschaftler lehnen einen solchen Schritt als sehr tief in die Grundrechte der Betroffenen einschneidende Maßnahme ab.

Aus dem von Christine Lambrecht (SPD) geführten Justizministerium war zu hören, die regierungsinterne Abstimmung laufe gut. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag habe man vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes "maßvoll" auszuweiten und die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Lambrechts Vorgängerin Katarina Barley (SPD) hatte die Initiative Seehofers noch komplett als weit über das Ziel hinausschießend zurückgewiesen.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sprach gegenüber der ARD von einem klugen Kompromiss, mit dem das BfV in der digitalen Welt nichts dürfe, was ihm nicht schon in der analogen gestattet sei. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss, Armin Schuster, monierte, dass am Ende die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken "die Bremse reingehauen" habe. Diese erklärte, sie sei bei weitem nicht die einzige Sozialdemokratin, die Online-Durchsuchungen ablehne. Schuster hofft nun auf Verschärfungen im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren.

Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle und der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, stellten die Verfassungskonformität auch der Quellen-TKÜ in Frage. Schon beim Einsatz von Staatstrojanern im Polizeibereich seien zentrale Fragen bis heute nicht geklärt und diverse Verfassungsbeschwerden anhängig. Kuhle unterstrich, dass das BfV stattdessen gut ausgebildete Fachleute brauche, die ein Gespür für Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft hätten.

"Die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz hätte das Redaktionsgeheimnis und damit eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland ausgehöhlt", konstatierte Christian Mihr, Geschäftsführer der Medienorganisation Reporter ohne Grenzen. "Es ist gut, dass die große Koalition auf diese maßlosen Pläne verzichtet." Das Instrument Staatstrojaner sei jedoch generell heikel, sodass man dort genau hinschauen werde.

(tiw)