Berliner Polizisten künftig mit Bodycams unterwegs

Das neue Berliner Polizeigesetz erlaubt Polizisten, an der Uniform Kameras zu tragen und bei bestimmten Einsätzen Aufzeichnungen zu machen.

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Berliner Polizisten künftig mit Bodycams unterwegs

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

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Berliner Polizisten sollen künftig sogenannte Bodycams an ihren Uniformen zur Aufzeichnung von bestimmten Einsätzen tragen. Das sieht das überarbeitete Polizeigesetz (ASOG) vor, das die Berliner Regierungskoalition von SPD, Linken und Grünen nach jahrelangen Verhandlungen am Montag vorstellte.

Die kleinen Kameras sollen von den Polizisten angeschaltet werden, wenn Situationen etwa bei Kontrollen oder Demonstrationen problematisch werden oder eskalieren. Damit könne festgestellt werden, wie sich der jeweilige Polizist und sein Gegenüber verhalten hätten. Sowohl Verstöße von Polizisten als auch Angriffe auf die Polizeibeamten könnten so dokumentiert werden, betonten die Innenpolitiker der drei Fraktionen und Innensenator Andreas Geisel (SPD).

Dazu filmen die Bodycams im eingeschalteten Zustand ständig die Umgebung. Gespeichert werden aber nur die jeweils letzten 30 Sekunden. Von dem Zeitpunkt, an dem der Polizist in einem weiteren Schritt die eigentliche Aufnahme startet, wird alles gespeichert in Bild und Ton inklusive der 30 Sekunden zuvor.

Geplant sind die Kameras auch für Feuerwehrleute und Sanitäter, weil es auch hier in den vergangenen Jahren viele Angriffe gab. Sie sollen im Laufe der kommenden Legislaturperiode ab 2021 nach und nach von der Polizei gekauft werden. Gleichzeitig soll ihr Einsatz in der Praxis wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Nach drei Jahren muss das Abgeordnetenhaus entscheiden, ob sich die Regelung bewährt hat und fortgesetzt werden soll.

Die von Geisel gewünschte Ausweitung von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Linke und Grüne lehnten das ab. Ein entsprechendes Volksbegehren einer von CDU-Politikern unterstützten Initiative wird derzeit vom Landesverfassungsgericht geprüft. Nicht geplant sind auch die Einführung der elektronischen Fußfessel für Gefährder und die konkrete Regelung des finalen Rettungsschusses für die Polizei.

Ebenfalls neu geregelt wurde das Abhören von Telefongesprächen und Mitlesen von Chats (Telekommunikationsüberwachung, TKÜ). Dieses soll bei akuten Gefahren oder Terrorverdacht möglich sein, und zwar auch mit dem Einsatz sogenannter stiller SMS und Imsi-Catcher. Durch stille SMS, die der Empfänger nicht bemerkt, kann die Polizei Handys orten und so Bewegungsprofile erstellen. Mit Imsi-Catchern lassen sich Telefonate mithören – die Abhörgeräte geben sich dafür als Mobilfunk-Basisstation aus, in der sich Mobiltelefone anmelden. Diese Einsätze muss aber die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik genehmigen. Die Maßnahmen sollen wissenschaftlich untersucht werden und eine mögliche Verlängerung muss in vier Jahren beschlossen werden.

Das reformierte Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) des Landes Berlin solle noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden und möglichst am 1. Januar 2021 in Kraft treten, sagte Geisel. Das Gesetz regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Berliner Ordnungsbehörden und der Polizei Berlin. (Mit Material der dpa) /

(axk)