Acht Wörter sind zu viel: Leistungsschutzrecht soll verschärft werden

Wirtschaftsressort und Kanzleramt drängen das Justizministerium dazu, den Entwurf für ein neues Leistungsschutzrecht deutlich verlegerfreundlicher zu machen.

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Acht Wörter sind zu viel: Leistungsschutzrecht soll verschärft werden

(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

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Der heftig umstrittene, vom Bundesjustizministerium Anfang April zunächst nur versehentlich veröffentlichte Referentenentwurf für ein "erstes Gesetz", mit dem Teile der 2019 nach langen Auseinandersetzungen auf EU-Ebene verabschiedeten neuen Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt werden sollen, stößt beim Bundeswirtschaftsministerium und beim Bundeskanzleramt auf heftigen Widerstand.

Die vorgesehene Neuauflage des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Internet ist nach Angabe des Wirtschaftsressorts und des Kanzleramts, die beide von der CDU geführt werden, noch zu stark auf die Interessen der Online-Nutzer und Suchmaschinenbetreiber ausgerichtet. Sie fordern vor allem, dass das Justizministerium die von ihm vorgesehene Klausel streicht, wonach in der Regel nur acht Wörter von dem neuen Schutzrecht ausgenommen und daher nicht lizenzpflichtig werden sollen.

Mit der Maßgabe will das Justizministerium unter Leitung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verdeutlichen, was unter den "einzelnen Wörtern oder sehr kurzen Auszügen eines Textbeitrags" zu verstehen ist, die "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft" wie Suchmaschinen oder News-Aggregatoren laut der EU-Vorgabe noch vergütungsfrei übernehmen dürfen.

Diese "(vermeintliche) Konkretisierung" werde dem Ziel einer wirksamen Richtlinie nicht gerecht, betont das Wirtschaftsministerium in einem heise online vorliegenden Schreiben an das Justizressort vom vorigen Donnerstag. Es reibt sich daran, dass die Ausnahme durch den Zusatz "in der Regel" nicht abschließend sei und zudem laut Gesetzesbegründung "eine kumulative Nutzung von Texten, Bildern, Grafiken und audiovisuellen Inhalten möglich sein" solle. Dies bleibe alles zu vage, sodass keine Rechtssicherheit entstünde. Die EU-Bestimmungen sollten daher "1:1" umgesetzt werden.

Verlegerverbände hatten in einer Stellungnahme zu dem vorausgegangenen Diskussionsentwurf des Justizministeriums gefordert, dass "regelmäßig nicht mehr als drei Wörter" lizenzfrei bleiben könnten. Das Justizministerium argumentierte dagegen, dass ein Durchschnittssatz in der deutschen überregionalen Qualitätspresse 19,8 Wörter lang sei. Acht Wörter beeinträchtigten daher die Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts meist nicht.

Erläuterungen wie eine Wortgrenze scheinen dem Justizressort angebracht, da gerade kleinere und mittlere Unternehmen oder Startups, die Google oder Microsoft Paroli bieten wollten, Rechtssicherheit im Hinblick auf die Reichweite des Schutzrechts benötigten. Die vorgesehene Marke orientiert sich an der Hausnummer von sieben Wörtern, die die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in einer Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google ins Spiel gebracht hatte. Einem Berliner Richter schien dieser Vorschlag schon sehr knapp bemessen.

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