Finanz- und Justizministerium wollen "Blockchain-Anleihe" ermöglichen

Emittenten von Wertpapieren sollen wählen können, ob sie diese als Papierurkunde oder auf elektronischem Weg etwa als Krypto-Token ausgeben wollen.

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Finanz- und Justizministerium wollen "Blockchain-Anleihe" ermöglichen

(Bild: mk1one/Shutterstock.com)

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Die Bundesregierung arbeitet daran, das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere etwa auf Basis der Blockchain zu öffnen. Emittenten sollen künftig wählen können, ob sie Anleihen als traditionelle Urkunde oder auf elektronischem Wege ausgeben wollen. Die derzeit zwingende "urkundliche Verkörperung" würde damit aufgegeben.

Dies sieht ein am Dienstag veröffentlichter Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren" vor, der von den Bundesministerien für Finanzen sowie für Justiz und Verbraucherschutz stammt . Die Wahlfreiheit soll demnach zunächst auf Inhaber-Schuldverschreibungen beschränkt bleiben, der Einbezug anderer Formen wie Aktien aber "zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen".

"Im Finanzmarkt gibt es das zunehmende Bedürfnis, innovative Technologien" wie die Blockchain zu nutzen, begründen die Ministerien ihr Vorhaben. Die dezentrale Speicher- und Datenbanktechnik sei gut für den Zweck geeignet. Die geplante Klausel sei aber neutral ausgestaltet, eine elektronische Ausgabe von Wertpapieren solle also auch außerhalb "Distributed-Ledger-Technologien" ermöglicht werden.

Die Bundesregierung hatte das Vorhaben im September mit ihrer Blockchain-Strategie angekündigt. Darin heißt es auch, dass das öffentliche Angebot bestimmter Krypto-Token reguliert werden soll. Andere Staaten ließen den Einsatz der Blockchain für Finanzinstrumente schon zu. Daher gelte es, den hiesigen Finanzstandort zu sichern und die Voraussetzungen für Innovationen in dem Sektor zu verbessern. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass "die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland" leiden könnte.

Wesentliches Ziel ist es laut dem Entwurf aber auch, die "Erfordernisse der Rechtssicherheit, der Markintegrität und des Anlegerschutzes sowie des Funktionierens und der Transparenz des zugrundeliegenden Finanzmarkts" zu wahren. Grundsätzlich soll es ein zentrales elektronisches Wertpapierregister geben, das von einem zugelassenen Zentralverwahrer geführt wird.

Bei virtuellen Anleihen wollen die Ministerien es zulassen, dass diese "auf einem dezentralen Kryptowertpapierregister" eingetragen werden. Der bisherige Zentralverwahrer für Urkunden, die zur Deutschen Börse gehörende Firma Clearstream, muss hier also nicht unbedingt zum Zug kommen. Details zu technischen Anforderungen sollen in Rechtsverordnungen festgelegt werden, da diese rascher an technische Entwicklungen angepasst werden könnten.

Klar ist bereits, dass die Stellen, die eine Datenbank für elektronische Wertpapiere führen, unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt werden. Deren Ruf hat im Wirecard-Skandal aber gelitten. Sonst treffen die zwei Häuser noch keine Aussage darüber, "welche Rechtsnatur Kryptowerte außerhalb des Wertpapierbereichs haben und wie sie übertragen werden sollen".

Die deutsche Finanzindustrie solle "möglichst ohne großen Umstellungsaufwand die Vorteile elektronischer Wertpapiere nutzen können", wünschen sich die Ministerien. Man wolle dafür sorgen, dass sich der Ansatz weitgehend reibungslos in das bestehende Zivil- und Aufsichtsrecht einordne. Für die Wirtschaft entstehe trotzdem ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 45 Millionen Euro, schätzen die Ministerien. Dieser solle aber "durch entsprechende Entlastungen" kompensiert werden.

In höchsten Tönen lobt der Blockchain-Bundesverband das Vorhaben als "großen Wurf" und "historischen Schritt". Keinem anderen Flächenland mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung sei es bislang gelungen, "ein Blockchain-Gesetz dieser Qualität und Größenordnung auf den Weg zu bringen". Jeder Emittent könnte künftig selbst digitale Wertpapiere begeben, anstatt zwingend über vorgeschriebene Finanz- oder Technologieintermediäre gehen zu müssen. Der Entwurf braucht noch das Plazet des gesamten Bundeskabinetts und muss dann den Bundestag und den Bundesrat passieren.

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