WhatsApp-Überwachung: Regierung plant "Quellen-TKÜ plus" durch Agenten

Innen- und Justizministerium haben laut einem Bericht vereinbart, dass Geheimdienste mit Staatstrojanern auch auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen dürfen.

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WhatsApp-Überwachung: Regierung plant "Quellen-TKÜ plus" durch Agenten

(Bild: kirill_makarov/Shutterstock.com)

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Geht es nach den Bundesministerien für Inneres und Justiz, werden die Befugnisse der Geheimdienste von Bund und Ländern mit dem geplanten Gesetz "zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" noch einmal deutlich erweitert. Die Sicherheitsbehörden sollen mithilfe von Staatstrojanern nicht nur die laufende Messenger-Kommunikation sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abhören dürfen, sondern im Rahmen einer "Quellen-TKÜ plus" auch auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen.

Auf diesen Ansatz haben sich Verhandlungsführer der beiden Ministerien im Rahmen der laufenden Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geeinigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wird es den berechtigten Stellen bislang ermöglicht, den "laufenden" Nachrichtenaustausch direkt auf dem Endgerät mitzuschneiden, bevor er ver- oder nachdem er entschlüsselt wird.

Idee hinter der aufgebohrten Variante ist es dem Bericht zufolge, dass die berechtigten Behörden rückwirkend auch alte Kommunikation ausforschen dürfen, sobald die Spionagemaßnahme bewilligt ist. Sie sollten rechtlich so gestellt werden, als hätten sie sofort loslegen können und nicht auf die erfolgreiche Platzierung eines Trojaners auf dem Zielgerät warten müssen.

Das Vorhaben ist brisant, da damit die Grenzen zu weitergehenden heimlichen Online-Durchsuchungen von IT-Systemen noch weiter verschwämmen. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem zahlreiche Klagen gegen Kompetenzen zum Einsatz von Staatstrojanern auf Bundes- und Länderebene anhängig sind, hatte schon mehrfach Bedenken geäußert und ein eigenes Computer-Grundrecht entwickelt, um die Vertraulichkeit und Integrität der vernetzten Gerätewelt abzusichern.

Eine ausdrückliche Befugnis zu Online-Durchsuchungen sollen die Geheimdienste nicht erhalten. Hier widersetzte sich die SPD den Plänen von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Die G10-Kommission soll dem Bericht zufolge die Kontrolle über die erweiterte Quellen-TKÜ übernehmen und entlang jüngster Vorgaben aus dem BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts personell mit mehr technischem und juristischem Sachverstand gestärkt werden.

Eine Eilanordnung ohne das Plazet der Kommission werde nicht möglich sein, heißt es weiter. Umstritten seien zwischen beiden Häusern noch Möglichkeiten der Weitergabe abgehörter Daten an ausländische Geheimdienste, was den Beschluss eines Regierungsentwurfs durch das Bundeskabinett noch verzögert. Bürgerrechtler, Medienorganisationen und Verbände der Digitalbranche laufen seit Monaten Sturm gegen die tief in die Grundrechte einschneidende Initiative.

Unterdessen taugt der Staatstrojaner nicht unbedingt als alltägliches Ermittlungswerkzeug. Seit drei Jahren dürfen Ermittler Software auf technischen Geräten installieren, erklärt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel gegenüber der SZ, "aber dazu haben wir in Berlin nicht die technischen Möglichkeiten."

Dies führe dazu, "dass uns auf diesem Wege geführte Kommunikation unbekannt bleibt, was von der Gegenseite zielführend genutzt wird", beklagte der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Man sei vor allem Clans "in jedweder Hinsicht unterlegen". Diese verfügten auch über "abhörsichere Telefone, auf denen man auf Knopfdruck alles löschen kann". Selbst wenn eine TKÜ gelinge, bleibe dies oft ergebnislos, "weil sich die Leute lieber persönlich treffen und wenig telefonieren".

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