Bundestagsgutachten: Schwere Bedenken gegen Steuer-ID als Bürgernummer

Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments warnt vor "erheblichen" verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten bei der geplanten Registermodernisierung.

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Bundestagsgutachten: Schwere Bedenken gegen Steuer-ID als Bürgernummer

Erika Mustermanns Steuer-ID soll zur Personenkennziffer werden.

(Bild: mit Material der dpa)

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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat verfassungsrechtliche Einwände gegen den Referentenentwurf des Bundesinnenministerium zur Registermodernisierung. Er stört sich daran, dass damit die Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennziffer genutzt werden soll.

Der vorgesehene Einsatz der Steuer-ID als allgemeines oder bereichsübergreifendes Personenkennzeichen in 51 Datenbanken inklusive der Melderegister "birgt erhebliche Schwierigkeiten", heißt es in dem Gutachten für die Bundestagsfraktion der Grünen . Ein konkreter Personenbezug der damit einfach verknüpfbaren Informationen könne die Sozial-, die Privat- und sogar die Intimsphäre betreffen. Zweckänderungen könnten einfach vorgenommen werden. Zudem sei es fraglich, ob der technische Schutz ausreichte.

Zwar würde nicht direkt ein "unzulässiges allumfassendes 'Superregister'" entstehen. Problematisch sei aber, dass der Entwurf keine ausdrückliche Vorgabe enthalte, wonach keine Persönlichkeitsprofile angelegt werden dürften. Die Steuer-ID in allen angeschlossenen Registern zu speichern erhöhe vielmehr die Möglichkeit und Gefahr einer – unbefugten – Profilbildung durch das Nachverfolgen persönlicher Datenspuren in Form von "Tracing".

Auch mit Technik könnten die "erheblichen Gefahrenpotenziale" wie zum Beispiel Datenmissbrauch nicht restlos beseitigt werden. Da die Steuer-ID künftig auch an alle Bürger vergeben werden solle, wären sehr viele Personen betroffen. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1983 im Volkszählungsurteil ausgeführt, dass durch ein einheitliches Personenkennzeichen nicht die bei den Verwaltungsbehörden vorhandenen, zum Teil sehr sensitiven Datenbestände unbeschränkt verknüpft werden dürften.

Zuvor hatte unter anderem die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder die Bundesregierung davor gewarnt, die Register über die Steuer-ID virtuell zu verknüpfen. "Sektorspezifische" Personenkennziffern, wie sie Österreich eingeführt habe, seien dagegen "datenschutzgerecht und zugleich praxisgeeignet". Für ihre Vorarbeiten hatte die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern am Freitag einen Big Brother Award verliehen bekommen.

Das Innenministerium will am Dienstag über das weitere Vorgehen informieren. Offenbar soll so das Bundeskabinett am Mittwoch den Regierungsentwurf auf den Weg bringen. Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz hofft noch auf ein Einsehen: " Wenn die Bundesregierung in derart zentralen digitalpolitischen Fragen weiterhin statt auf 'Security by Design' lieber auf die Devise 'Augen zu und durch' setzt, riskiert sie nicht nur eine weitere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch den Erfolg des E-Government-Projekts."

(anw)