Leistungsschutzrecht: Google muss mit Verlagen in Frankreich verhandeln

Ein Berufungsgericht hat die französische Wettbewerbsbehörde bestätigt: Google muss mit Verlagen über Gebühren für Vorschauen verhandeln.

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Entscheidung bestätigt: Google muss mit Verlagen in Frankreich verhandeln

(Bild: mentatdgt/Shutterstock.com)

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Wie die französische Wettbewerbsbehörde twitterte, hat das Pariser Berufungsgericht ihre Entscheidung bestätigt, wonach Google Verhandlungen mit Verlagen führen muss um die Nutzung und Vergütung derer Inhalte. Französische Medien berichten zudem, Google habe mitgeteilt, kurz vor Eintritt in Gesprächen mit dem Verlegerverband APIG zu stehen.

Im Frühjahr hatte die Autorité de la concurrence Google angewiesen, binnen drei Monaten in die Verhandlungen zu gehen. Google ging in Berufung, die nun aber zugunsten der Presse ausfiel. "Eine sehr wichtige Entscheidung, der Wettbewerb gilt für alle, auch im Netz", twitterte die Präsidentin der Wettbewerbsbehörde, Isabelle de Silva.

Es geht um die Klärung, ob der Suchmaschinenanbieter seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt und ob beziehungsweise wie viel er den Verlagen zahlen muss, um ihre Inhalte auch in Auszügen etwa in der Suchmaschine und in Google News anzeigen zu dürfen. Hinter dem Streit steht das französische Urheberrecht samt Leistungsschutzrecht, was derzeit auch auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Dieses sieht die Bezahlung von Snippets, also sehr kleinen Auszügen von Inhalten, wie bei einer Suchanfrage, vor, um Verlage und Presseerzeuger zu schützen. EU-weit soll die Urheberrechtsreform ab Juni 2021 greifen, in Frankreich gilt sie in ähnlicher Form bereits seit Juli 2019.

Eine erste Art Einigung sah vor, dass Google nur noch die Überschriften von Artikeln anzeigte und kurze Auszüge aus dem Text, sofern diese der Suchmaschine kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Die meisten französischen Medien gaben diese Inhalte zwar frei, klagten aber zugleich, da Google ihnen damit unfaire Bedingungen aufgezwungen haben soll. Nach dem Motto: Friss oder stirb. Die Frage nach einer angemessenen Vergütung, die von der Wettbewerbsbehörde verlangt wurde, war die Folge. Nun die Bestätigung des Gerichts.

In Deutschland wird ebenfalls über ein neues Leistungsschutzrecht diskutiert, nachdem sich ein erstes Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage als weitgehnder Schuss in den Ofen erwies. Bei der Überarbeitung steht noch im Raum, was überhaupt als Vorschau oder als kleiner Auszug gelten mag.

Google hat unterdessen mit 20 Verlagen aus Deutschland Lizenzverträge für ganze Artikel geschlossen und zahlt dafür insgesamt eine Milliarde US-Dollar. Die Artikel laufen dann unter Google News Showcase. Neben den Lizenzpartnern hat Google auch angekündigt, Inhalte weiterer Verlage kaufen zu wollen, um sie in der eigenen Übersicht gratis anzubieten.

Auch Australien möchte, dass Google für die Nutzung von Presseinhalten bezahlt. Das dort eingeführte Mediengesetz hält Google allerdings für nicht umsetzbar. Denn, so behauptet das Unternehmen dort: Es sei unmöglich, mit den Verlagen über Lizenzen einig zu werden.

(emw)