Gesetz gegen Hass: Steinmeier drängt auf rasche Korrektur

Der Bundespräsident will den Gesetzentwurf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" erst ausfertigen, wenn der Bundestag ihn nachbessert.

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Gesetz gegen Hass: Steinmeier drängt auf rasche Korrektur

(Bild: Shutterstock)

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhöht den Druck auf die Exekutive und die Legislative: Sie sollen beim seit Wochen umstrittenen Gesetzentwurf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" voraussichtlich verfassungswidrige Passagen ausmerzen. Der SPD-Politiker werde den Entwurf nicht unterschreiben und somit nicht ausfertigen, um "die Verabschiedung einer entsprechenden Änderungsregelung durch Bundestag und Bundesrat abzuwarten", zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einem Schreiben des Bundespräsidialamts an die Länderkammer.

Es handelt sich um einen ungewöhnlichen Vorgang. Der Bundespräsident hat beim Ausfertigen von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Er kann auch materiell begutachten, ob eine Vorlage mit dem Grundgesetz übereinstimmt. Bisher haben Bundespräsidenten acht Mal Bundesgesetze nicht unterschrieben, sodass diese nicht zustande kamen. Neu am Vorgehen Steinmeiers ist, dem Gesetzgeber noch eine Chance zu geben, das eigentlich schon abgeschlossene Verfahren wieder aufzumachen und quasi während des hinausgezögerten Ausfertigungsprozesses verfassungskonform zu gestalten.

Stein des Anstoßes ist die vom Bundestag mit dem Entwurf verabschiedete weitgehende und tief in die Grundrechte einschneidende Pflicht für Betreiber sozialer Netzwerke, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen sowie Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu löschen. Außerdem sollen sie diese parallel unaufgefordert zusammen etwa mit IP-Adressen und Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) melden. Aktuell nicht zur Debatte steht die ebenfalls heikle Auflage für sämtliche Anbieter von Telemediendiensten, sensible Internetkennungen von Verdächtigen sowie sogar Passwörter künftig an Sicherheitsbehörden herausgeben zu müssen.

Neben Rechtswissenschaftlern hält auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Entwurf teils für verfassungswidrig. Er bezieht sich dabei auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Bestandsdatenauskunft. Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürften demnach "nicht ins Blaue hinein zugelassen werden".

Steinmeier hat seit einigen Wochen offenbar ähnliche Einwände. In dem Schreiben, das sein Amtschef Stephan Steinlein verfasst hat, heißt es laut dem Bericht, der führende Beamte habe am Rande einer Kabinettssitzung mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über das von dieser ursprünglich vorangetriebene Gesetz gesprochen. Dabei sei "die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig" gewesen.

Dieser Befund gilt der Zeitung zufolge auf für den Entwurf für ein Zollfahndungsdienstgesetz, den der Bundestag bereits im Dezember beschlossen hatte. Der Bundespräsident habe diesen ebenfalls noch nicht unterzeichnet. Laut der Initiative soll das Zollkriminalamt künftig unter anderem auch ohne Wissen der Betroffenen Bestands-, Verbindungs-, Standort- und Nutzungsdaten bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen.

Die Bundestagsfraktion der Grünen brachte jüngst einen Antrag ins Parlament ein, wonach die Bundesregierung den Gesetzentwurf gegen Hass überarbeiten soll und "unverzüglich verfassungskonform auszugestalten" habe. Der Datentransfer von Facebook & Co. ans BKA müsse in zwei Stufen erfolgen, lautet der Vorschlag aus der Opposition. Der Rechtsausschuss vertagte eine Debatte darüber am Mittwoch aber mit den Stimmen der großen Koalition. Lambrecht wollte am Donnerstag einen weiteren Gesetzentwurf "zur strafrechtlichen Erfassung der sogenannten verhetzenden Beleidigung" vorstellen, sagte den Termin kurzfristig aber wieder ab.

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