Post vom Amt bald digital? Bund und Länder wollen E-Siegel nutzen

Selbst wenn man einen Antrag auf digitalem Weg stellt, antworten Behörden meist auf Papier. Mit dem "elektronischen Siegel" soll sich das künftig ändern.

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(Bild: SvetaZi/Shutterstock.com)

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Bund und Länder wollen mit dem "elektronischen Siegel" die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Behörden sollen ihre Bescheide künftig mit dem E-Siegel unterzeichnen und digital übermitteln können, statt sie auszudrucken und per Post zu versenden. Einen entsprechenden Beschluss verabschiedete der IT-Planungsrat von Bund und Ländern Ende Oktober. Das Bundesinnenministerium soll demnach die nötigen Rechtsänderungen prüfen und vorbereiten.

"Die Verwaltung kann so effizienter Bescheide erstellen, Bürgerinnen und Bürger sollten von der Zeitersparnis profitieren", erklärte ein Sprecher des Hamburger Amts für IT und Digitalisierung, das den Beschluss des IT-Planungsrats vorbereitet hatte, auf Anfrage von heise online.

Theoretisch könnten Bescheide, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, bereits jetzt digital übermittelt werden. Doch dafür müssten die Behörden ihre Mitarbeiter mit persönlichen qualifizierten elektronischen Signaturen (qeS) ausstatten. "Diese persönlichen qeS müssen zudem von der Behörde autorisiert, verwaltet und regelmäßig erneuert werden. Dies ist sehr teuer", heißt es in der Beschlussvorlage des IT-Planungsrats, die heise online vorliegt. In der Praxis erlasse deshalb "kaum eine Behörde" elektronische Bescheide mit der qeS.

Das E-Siegel hingegen bezieht sich nicht auf eine natürliche Person, sondern auf eine Institution. Es wurde bereits 2016 mit der EIDAS-Verordnung europaweit eingeführt, ist jedoch im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht noch nicht als Ersatz für die handschriftliche Unterschrift zugelassen.

Das Interesse der Verwaltung an elektronischen und automatisiert erstellten Verwaltungsakten habe zunächst steigen müssen, "um den Bedarf für das E-Siegel deutlicher wahrzunehmen", sagte der Sprecher des Hamburger IT-Amts. Dies sei nun aber insbesondere im Bau- und Umweltbereich gegeben, wo besonders viele formale Bescheide erstellt würden.

Der Beschluss des IT-Planungsrats geht nicht auf die Frage ein, auf welchem Weg die Behörden die elektronischen Bescheide den Bürgern künftig zusenden sollen. Die "Grundidee" sei aber, dass sie in die "OZG-Nutzerkonten" zugestellt werden, sagte der Sprecher. Im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) müssen Bund und Länder ihren Bürgern künftig spezielle Online-Konten für digitale Behördengänge anbieten, in die man sich zum Beispiel mit dem E-Personalausweis einloggen kann. Der Einsatz von De-Mail sei aus Hamburger Sicht nicht nötig, sagte der Sprecher.

In der Vergangenheit habe man bereits viele rechtliche und technische Möglichkeiten geschaffen, um den Weg "vom Bürger und Unternehmen in die Verwaltung hinein" zu digitalisieren, heißt es in der Beschlussvorlage zum E-Siegel. Nun rücke auch der umgekehrte Weg in den Fokus, um Ressourcen zu schonen und Verfahren zu beschleunigen.

(cwo)