Die Lauschverordnung kommt

Wirtschaftsverbände sehen nach den Terroranschlägen kaum Möglichkeiten, ihre Kritik an der Telekommunikations-Überwachungsverordnung zu Gehör zu bringen.

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Die Wirtschaft wird der Bundesregierung beim Erlass der umstrittenen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) keine dicken Brocken mehr in den Weg legen. Das ist das Ergebnis eines rund anderthalbstündigen Gesprächs, das Vertreter einschlägiger Verbände mit den Spitzen des federführenden Referats "Sicherheit in der Telekommunikation" am gestrigen Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Bonn führten. "Trotz Bedenken", hieß es beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie beim Verband der deutschen Internet-Wirtschaft eco unisono, "nehmen wir die Verordnung in ihrer jetzigen Form hin."

Dass die Unternehmensverbände ihre bisherige Kritik deutlich zurückgeschraubt haben, liegt neben dem vom BMWi Anfang September vorgelegten Kompromissvorschlag auch an der Angst vor erneuten Verschärfungen der Abhörauflagen nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA. In dieser Atmosphäre "will niemand der Buhmann sein und gegen Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Kostengründen intervenieren", erklärte ein Beobachter aus der Verbandsszene. Im gestrigen Gespräch wurden daher nur noch kurz ein paar kritische Punkte von einzelnen Verbandsjuristen angesprochen. Lautstarken Protest wie noch bei einer Anhörung im Bundestag Anfang Juli zum Thema Cybercrime gab es dagegen nicht mehr.

Im Gegensatz zum Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), der bereits gestern nachmittag Zustimmung zur TKÜV signalisiert hatte, äußerten sich Vertreter anderer Verbände gegenüber heise online wenig erfreut über die Lage. So ist es Rechtsexperten von eco nach wie vor ein Rätsel, wie die Überwachung breitbandiger Netzanschlüsse wie DSL funktionieren soll. "Grundsätzlich bestehen auch die Bedenken gegen die Ermächtigungsgrundlage der Verordnung weiterhin", sagte Ina Pernice, Leiterin des Referats Telekommunikationsrecht beim DIHK, in einer ersten Stellungnahme gegenüber heise online. Die Novellierung von § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), wonach Anbieter die Überwachungsmaßnahmen auf eigene Kosten bestreiten müssen, dürfe nicht völlig unter den Tisch fallen.

Für Katrin Drumm, eine auf Telekommunikationsfragen spezialisierte Berliner Rechtsanwältin, stellt sich nun die Frage, "ob den Strafverfolgern mit den erweiterten Befugnissen wirklich geholfen ist." Ihrer Meinung nach wird ein vom Bundesjustizministerium beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegebenes Gutachten über die Effizienz von Überwachungsmaßnahmen zeigen, dass die TKÜV letztlich nicht gebraucht werde.

Mit der umstrittenen Verordnung, die nun vermutlich gleich im Oktober ins Bundeskabinett gehen und noch in diesem Jahr erlassen werden soll, wird die Bespitzelung des E-Mail-Verkehrs auf eine gesetzliche Basis gestellt. Bei Übertragungswegen, die dem "unmittelbaren Zugang" zum Internet dienen, wollen die Ermittler zudem "unverzüglich" und direkt ihr Ohr am Netz haben. Anbieter von Festverbindungen über Verbreitungswege wie DSL, Powerline oder das TV-Kabel müssen dazu teure Abhörtechnik vorhalten. Die Kosten belaufen sich bei größeren Providern in zweistelliger Millionenhöhe. Datenschützer haben Vorbehalte gegen die TKÜV, weil mit ihr ein Instrumentarium zur pauschalen Bespitzelung der Surfer geschaffen werden könnte. (Stefan Krempl) / (jk)