Missbrauchsdarstellungen: EU-Parlament will E-Privacy-Richtlinie umgehen

Anbieter etwa von E-Mail- und Messaging-Diensten wie Facebook, Google oder Microsoft sollen weiter Nachrichten auf Kinderpornographie hin scannen können.

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(Bild: Olha Solodenko/Shutterstock.com)

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Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat sich am Montag dafür ausgesprochen, die Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation im Kampf gegen die Verbreitung sexueller Missbrauchsdarstellungen von Kindern einzuschränken. Internetbasierte Kommunikationsdienste etwa für E-Mail, Chat, Dating und Videotelefonie sollen demnach weiterhin freiwillig sämtliche privaten Nutzernachrichten ohne Anlass und Verdacht auf illegale Inhalte und Verhalten hin untersuchen können.

Der Ausschuss nahm seinen Standpunkt mit 53 Ja- und neun Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abgeordneten unterstützten auch den Beschluss, dass ihre Berichterstatter auf Basis der nun festgezurrten Parlamentslinie über die geplante Verordnung mit Vertretern der EU-Kommission und des Ministerrates verhandeln dürfen.

Ausgangspunkt für das Vorhaben ist, dass vom 21. Dezember an prinzipiell der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation greift. "Nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste" fallen damit in den Anwendungsbereich der E-Privacy-Richtlinie. Diese enthält keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten oder Verbindungs- und Standortdaten, um sexuelle Missbrauchsdarstellungen oder das Heranpirschen von Nutzern an Kinder und Jugendliche (Cybergrooming) ausfindig zu machen.

Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Irland, wo die meisten US-Anbieter ihren europäischen Sitz haben, sind von einer Implementierung des Kodex aber noch weit entfernt. Auf Nachfragen von Abgeordneten erklärte die Kommission zudem, dass sie keine Stellung zur Vereinbarkeit der derzeitigen freiwilligen Praktiken der Betreiber mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehe. Ob diese legal seien, müssten die Anbieter selbst beziehungsweise die nationalen Datenschutzbehörden prüfen. Die vorgeschlagene Verordnung sehe "lediglich eine Ausnahme von der Anwendung einiger Bestimmungen" der E-Privacy-Richtlinie vor und schaffe "keine rechtliche Grundlage für die beschriebene Verarbeitung".

Die Innenpolitiker fordern nun, dass die verwendete Hash-Technologie zum Datenabgleich nicht in der Lage sein sollte, "die Substanz des Inhalts zu verstehen". Sie dürfe nur Muster erkennen. Die verarbeiteten Daten sollten von einem Menschen überprüft werden, bevor sie den Behörden gemeldet werden. Interaktionen, die unter das Berufsgeheimnis etwa von Journalisten und Anwälten fallen, sollten geschützt werden.

Die geplante Verordnung darf laut den Abgeordneten zudem nicht so interpretiert werden, dass sie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbietet oder abschwächt. Bei Anbietern wie WhatsApp, Signal oder Threema, die durchgehend verschlüsseln, ist ein Scannen auf spezielle Inhalte nicht möglich. Die Ausnahmebestimmung soll dem Ausschuss nach ferner nicht auf Audio-Kommunikation wie Sprachnachrichten ausgedehnt werden.

Wenn Anbieter keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet finden, müssen sie alle Daten sofort löschen, verlangen die Parlamentarier. Nur in bestätigten Fällen dürften die relevanten Informationen im Interesse der Strafverfolgung für maximal drei Monate gespeichert werden. Nach Angaben der Kommission gab es 2019 etwa 725.000 Meldungen in der EU zu sexuellem Kindesmissbrauch im Netz, die sich auf über drei Millionen Bilder und Videos bezogen.

Die Kommission hat bereits angekündigt, bis zum zweiten Quartal 2021 umfassendere und dauerhafte Rechtsvorschriften im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet vorzuschlagen. Diese sollen die befristete Verordnung ersetzen und eine dauerhafte Lösung für das von der Brüsseler Regierungsinstitution ausgemachte Problem der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung enthalten. Die dafür bislang ins Spiel gebrachten Ansätze taugen laut Experten aber nicht.

(mho)