Recht: EU-Einheitspatent nimmt wichtige Hürde

Deutschland ebnet trotz Bedenken den Weg für das EU-Einheitspatent. Der Brexit könnte jedoch neue Unsicherheiten für das Reformvorhaben mit sich bringen.

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Von
  • Tobias Haar
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Ende November 2020 hat der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit dem Übereinkommen für ein EU-Patentgericht (EPG) zugestimmt. Es war bereits die zweite Abstimmung über dieses Gesetz. Sie war erforderlich geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2020 den entsprechenden Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2017 wegen Formfehlern für nichtig erklärt hatte.

Seinerzeit hatten zu nächtlicher Stunde nämlich nur 38 von 630 Bundestagsabgeordneten teilgenommen. Sie votierten zwar einstimmig, es waren aber eben nicht zwei Drittel der "gesetzlichen Mitglieder" des Bundestages. Die Karlsruher Richter befassten sich allerdings nicht mit inhaltlicher Kritik an dem Gesetz, sodass es nun unverändert erneut zur Abstimmung gestellt und verabschiedet wurde.

Das Einheitspatent soll es ermöglichen, mit einem einzigen Antrag Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedsstaaten zu erlangen, was Aufwand und Kosten spart. Spanien und Kroatien haben sich dem System des Einheitspatents bislang nicht angeschlossen. Die Möglichkeit, statt eines nationalen ein europäisches Patent zu beantragen, gibt es bereits. Allerdings ist es nach der Erteilung erforderlich, das Patent in jedem Land, in dem es geschützt werden soll, einzeln zu validieren und aufrechtzuerhalten. Da die Verfahren sich von Land zu Land unterscheiden, ist dies ein langwieriger und kostspieliger Prozess.