Pflege-Apps & Co.: Bundesregierung treibt digitales Gesundheitswesen voran

Auch digitale Pflegeanwendungen soll es künftig auf Rezept geben. Die Telemedizin will sie ausbauen, der Telematik-Infrastruktur ein Update verpassen.

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(Bild: PopTika/Shutterstock)

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In der Pflege sollen künftig mehr "digitale Helfer" eingesetzt werden. Das Bundeskabinett befürwortete dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf "zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege". Menschliche Zuwendung sei zwar die Basis für gute Pflege, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Sinnvolle Apps könnten Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen.

Digitale Pflegeanwendungen (Dipas) können laut Spahn helfen, den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern. Dabei gehe es etwa darum, das Risiko für Stürze zu verringern, das Gedächtnis zu trainieren oder die Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen zu verbessern. Die Pflegeberatung soll ebenfalls um digitale Elemente erweitert werden.

Die Regierung will zugleich ein neues Verfahren zur möglichen Erstattungsfähigkeit von Pflege-Apps schaffen. Für die Zulassung soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig sein. Für die soziale Pflegeversicherung rechnet das Kabinett bis 2025 für Dipas für 365.000 Personen mit Mehrausgaben von gut 130 Millionen Euro. Dem stünden "nicht quantifizierbare Entlastungen entgegen".

Der Bundestag hatte 2019 mit dem "Digitale-Versorgung-Gesetz" bereits beschlossen, dass gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen per Rezept haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aber vor hohen Risiken bei Gesundheits-Apps. Datenschützer fordern ein verschärftes Zulassungsverfahren, nachdem in ersten freigegebenen Anwendungen Sicherheitsmängel publik wurden.

Den Datenschutz und die IT-Sicherheit digitaler Anwendungen in diesem sensiblen Bereich will das Kabinett nun etwas stärken. Es plant eine Schweigepflicht für Hersteller sowie ein verpflichtendes Sicherheitszertifikat. Versicherte sollen auch die Möglichkeit bekommen, Daten aus solchen Apps sowie Rezept- und Dispensierinformationen in ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Der Zugriff auf die ePA gestaltet sich momentan noch schwierig. Die Gematik soll die Krankenkassen daher unterstützen. Diese Hilfe könnte laut dem Entwurf "insbesondere in der Bereitstellung einer Referenzimplementierung oder Teilen davon in einer Open-Source-Lizenz bestehen".

Der Telemedizin will die Regierung auf die Sprünge helfen. So sollen beim Vermitteln von Arztterminen in der Praxis auch Online-Leistungen vereinbart werden. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst sowie Heilmittelerbringer und Hebammen sollen telemedizinische Tätigkeiten anbieten können. Eine Krankschreibung soll künftig generell "im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung" erfolgen dürfen.

Die Gematik erhält den Auftrag, einen "sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang" zur Telematik-Infrastruktur (TI) als "Zukunftskonnektor" zu entwickeln. Bisher gilt die IT-Sicherheit hier als mangelhaft. Versicherte, Leistungserbringer und Kostenträger sollen zum Austausch von Daten und zur Kommunikation künftig neben E-Mail auch Videokonferenzen und einen Messaging-Dienst nutzen können. Für die Authentifizierung sind von 2023 an spezielle digitale Identitäten vorgesehen.

Die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen "zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt" werden. Auch der elektronische Medikationsplan werde in eine eigene TI-Anwendung überführt werden. Die eGK soll gar nicht mehr als Datenspeicher dienen, sondern nur noch als Versicherungsnachweis.

Organspendeerklärungen können bald auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden. Bis Mitte 2023 soll eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland "sicher und übersetzt" zur Verfügung stellen können.

Für die Bereiche der häuslichen Kranken- und außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel will die Regierung elektronische Verordnungen einführen. Entsprechende Einrichtungen müssen sich daher sukzessive an die TI anschließen. Die Interoperabilität im Gesundheitswesen will das Kabinett stärken, das nationale Gesundheitsportal mit mehr Daten füttern und so auf eine verlässlichere Basis stellen.

Der Staat soll zudem die Datenschutz-Folgenabschätzung für den Einsatz von TI-Komponenten wie Konnektoren und Kartenlesegeräten übernehmen. Ärzte sollen damit einmalig rund 730 Millionen Euro und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen erspart bleiben. Zudem müssen sie keinen Datenschutzbeauftragten benennen, was ihre Kosten um 427 Millionen Euro jährlich drücken soll.

(mho)