Bestandsdaten: Bundesrat stoppt Gesetz zur Passwortherausgabe

Der Bundesrat hat die Reform der Bestandsdatenauskunft und die "Reparatur" des Anti-Hass-Gesetzes abgelehnt, mit dem Behörden Passwörter abfragen dürften.

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(Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt, mit dem der Bundestag die Regeln für die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) anpassen wollte. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länderkammer und gilt damit zunächst als gescheitert. Bundestag oder Bundesregierung können aber noch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Neben dem Bundeskriminalamt (BKA) sollten künftig auch die Bundespolizei und die Zollfahndung bei Telemedienanbietern wie WhatsApp, eBay, Facebook, Google mit Gmail und YouTube sowie Tinder Passwörter abfragen dürfen. Nötig macht die Reform das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli, wonach der Gesetzgeber den staatlichen Zugriff auf Bestandsdaten begrenzen muss.

Generell wollte der Bundestag mit dem Entwurf die Befugnisse der Diensteanbieter zur Weitergabe von Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adressen sowie eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesene IP-Adresse von Nutzern nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG) anpassen. Parallel sollten die korrespondieren Abrufkompetenzen für die Sicherheitsbehörden geändert werden.

Das Zollkriminalamt, andere Behörden der Zollverwaltung und die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Ämter könnten "klassische" Bestandsdaten und Identitäten zu IP-Adressen bei Telemedienanbietern sogar abfragen, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sollten unter bestimmten Voraussetzungen auf Sicherheitscodes wie PINs und PUKs bei Telekommunikationsfirmen zugreifen können.

Das "Reparaturgesetz" sollte auch den Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" retten, der seit Monaten auf Eis liegt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) weigerte sich Anfang Oktober nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Gesetz zu unterzeichnen. Es enthält ebenfalls die Vorgabe zur Herausgabe von Passwörtern an Sicherheitsbehörden, bedarf aber noch paralleler Zugriffsrechte in anderen Gesetzen.

Juristen sehen die mit dem Anti-Hass-Gesetz vorgesehene Pflicht zur Weitergabe strafrechtlich relevanter Inhalte inklusive IP-Adressen und Portnummern durch Facebook & Co. ans BKA seit Langem kritisch, da sie sich zunächst auf reine Verdachtsfälle bezieht. Die Grünen forderten hier ein zweistufiges Verfahren, fanden im Bundestag dafür aber keine Mehrheit.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft hatte den Bundesrat am Donnerstag "vor einer übereilten Entscheidung" zur Bestandsdatenauskunft und den weitreichenden Konsequenzen auf die Privatsphäre gewarnt. Maßgebliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "wurden darin nicht berücksichtigt". Die Herausgabe von Passwörtern ermögliche den Zugriff auf Online-Konten und damit auf die digitale Identität von Nutzern. Wenn Sicherheitsbehörden ohne große Hürden selbst intime Fotos, sichten könnten, sei "noch eine viel größere Personenzahl von diesem tiefen Einschnitt" betroffen.

(anw)