Bundesrat: Akkus müssen bei Elektrogeräten austauschbar sein

Im Kampf gegen Elektroschrott fordert der Bundesrat, die Option zum Akkuwechsel gesetzlich zu verankern. Bei Handys soll der Nutzer selbst aktiv werden können.

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(Bild: vladdon/Shutterstock.com)

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"Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden." Dafür hat sich der Bundesrat am Freitag in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Reform des Elektrogerätegesetzes ausgesprochen.

Vor allem bei Handys will die Länderkammer dabei gesetzlich festgeschrieben wissen, dass der Nutzer die Batterie selbst ersetzen und das Mobiltelefon so länger verwenden kann. "Oftmals ist der Akku das störanfälligste Bauteil am Smartphone", begründet sie ihre Initiative. Dieser technische Mangel führe dazu, dass aufgrund der nachlassenden Kapazität des Stromspeichers oder eines Defektes gesamte Geräte entsorgt würden. Akkus müssten daher nach dem Kauf noch für rund fünf Jahre als Ersatzteile innerhalb einer bestimmten Frist etwa von vierzehn Tagen geliefert werden können.

Jeder Hersteller soll nach dem Willen des Bundesrats zudem bei Elektro- und Elektronikgeräten, "die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten", Angaben über den Typ und das chemische System, die sichere Entnahme sowie über einen potenziellen Austausch dieser technischen Einheit zur Stromzufuhr informieren. Dies habe unabhängig davon zu gelten, ob der eigentliche Wechsel durch den Nutzer selbst oder nur durch Fachpersonal möglich sei.

Die Bundesregierung will mit dem Vorhaben erreichen, dass Bürger alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys auch in Discountern und Supermärkten abgeben sowie an Online-Lieferanten zurücksenden können. Im Online-Handel soll dem Bundesrat zufolge nun eine Rücknahmepflicht ab einem Umsatz von 12 Millionen Euro und einer Zahl von 50 Mitarbeitern greifen. Bisher erfolgt die Abgrenzung hier nach der Lager- und Versandgröße der Unternehmen, was aber nur schwer überprüfbar ist. Der Einzelhandel soll auch kollektive Rücknahmesysteme über Kooperationsmodelle einrichten können.

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Die Länder vermissen in dem Regierungsentwurf ferner finanzielle Anreize etwa über ein Bonus-Malus-System für Hersteller, langlebige, reparierbare, wiederverwendbare, recycelbare und schadstoffarme Produkte zu produzieren. Das illegale Einsammeln alter Elektrogeräte vor Recyclinghöfen oder an anderen Orten durch unberechtigte Dritte wollen sie besser unterbinden. Die Werbung für solche Aktivitäten soll geahndet werden können.

Ein "Entledigungswille des Besitzers" ist für den Bundesrat "kein zwingender Grund", einen Apparat "zu Abfall werden zu lassen". Daher komme der "Erfassung als Gebrauchtgerät durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" besondere Bedeutung zu. Unbeschädigte Apparate sollten gesondert gelagert werden, "um eine Wiederverwendung möglich zu machen". Für die Weitergabe an Endkunden kämen sowohl "die Eigenvermarktung" durch die Recyclinghöfe als auch Aufträge an Dritte in Betracht. Deutschlandweit gebe es eine Vielzahl gemeinnütziger Einrichtungen, die durch entsprechende Kooperationen mit den Entsorgungsträgern einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten könnten.

Bildschirmgeräte sollen nicht mehr in Großcontainern entsorgt werden dürfen, verlangt das Gremium. Darin gingen sie häufig zu Bruch, das enthaltene Quecksilber werde dann freigesetzt. Soweit technisch und organisatorisch möglich, darf der Entsorgungsträger oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Korrekturwunsch nach zudem elektronische Bauteile wie Leuchten, Lampen, Kabel und Lautsprecher aus Möbeln am Ort der Erfassung ausbauen.

Das Bundesumweltministerium wollen die Länder verpflichten, jährlich den "Massenanteil der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in die Wiederverwendung gebrachten Geräte und Bauteile" sowie entsprechende Vorbereitungen zu ermitteln und die Ergebnisse bekannt zu geben. Dies sei wichtig, um die Wirksamkeit der in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Elektroschrott überprüfen zu können. Laut EU-Vorgaben soll Deutschland seit 2019 65 Prozent alter Apparate in diesem Bereich einsammeln. 2018 lag der Anteil aber erst bei 43,1 Prozent.

(tiw)