Geheimdienste sollen weiterhin umfangreich abhören dürfen

Das überarbeitete Anti-Terror-Paket II aus dem Schily-Ministerium stellt die Grünen noch nicht zufrieden.

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Von
  • Florian Rötzer

Die anfängliche Freude der Grünen, das zweite Sicherheitspaket zur Terrorismusbekämpfung von Innenminister Schily nach langwierigen Koalitionsverhandlungen am Wochenende erfolgreich durch Kompromisse abgemildert zu haben, ist nicht ungetrübt geblieben.

Das nach den Verhandlungen überarbeitete und Telepolis vorliegende Papier engt zwar die vorgesehenen Befugnisse des BKA ein, nachdem Schilys Vorschlag auf breite Kritik gestoßen ist, dass die Behörde auch ohne Anfangsverdacht ermitteln dürfe. Das Bundeskriminalamt kann aber, soweit dies zur Erfüllung seiner Pflichten notwendig ist, weiterhin "Daten zur Ergänzung vorhandener Sachverhalte oder sonst zu Zwecken der Auswertung mittels Auskünften oder Anfragen bei öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen erheben."

Für Computerkriminalität und die Verfolgung von "Hackerverbrechen" wie dem Eindringen in Datenbanksysteme soll das BKA zuständig sein. Die Bedingung für das Tätigwerden des Bundeskriminalamts ist jetzt aber, dass Anhaltspunkte für eine Tat gegen "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" oder gegen "sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen" vorliegen.

Unzufriedenheit regt sich in der Grünen-Fraktion vornehmlich, was die mit Schily besprochenen Änderungen bei der ins Spiel gebrachten extensiven Befugniserweiterung der Geheimdienste anbelangt. In dem neuen Entwurf werden neben dem Verfassungsschutz auch dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) umfangreiche Lizenzen zum Abhören in die Hand gegeben. So sollen ihnen Telekommunikationsunternehmen und Anbieter von Telediensten im Internet Verbindungs- und Nutzungsdaten Einblick gewähren müssen. Auch der Einsatz des umstrittenen IMSI-Catchers zur Erstellung von Bewegungsprofilen von Mobiltelefonierern wird durch den Verfassungsschutz geregelt. Für den Lauschangriff mit Hilfe des IMSI-Catcher haben die Grünen zumindest durchgesetzt, dass dieser an die Voraussetzungen des G-10-Gesetzes geknüpft werden muss und nur zulässig sein soll, wenn "ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme nicht möglich oder wesentlich erschwert wäre."

Bis der Gesetzesentwurf am 7. November im Bundeskabinett landen kann, gibt es nach dem grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele noch eine "ganze Reihe von Fragen" zu klären. (Stefan Krempl)

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