Urheberrechtsverletzungen auf Streaming-Sites: Neuer Anlauf für DNS-Sperren

Eine neue Clearingstelle soll "strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten" unzugänglich machen. Diesmal sind Provider mit an Bord.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 212 Kommentare lesen

(Bild: Ulf Wittrock/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
Inhaltsverzeichnis

Ein netzpolitischer Dauerbrenner ist zurück: Provider sollen mittels DNS-Sperren für ihre Kunden Angebote sperren, die systematisch gegen Urheberrechte verstoßen. Dazu haben Verbände der Urheberrechte-Industrie die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) gegründet, die künftig entscheiden soll, welche Websites auf der Sperrliste landen. Mit dabei sind 1&1, Mobilcom-Debitel, Telefonica, die Telekom und Vodafone Deutschland. Sowohl Bundeskartellamt als auch Bundesnetzagentur haben das Verfahren genehmigt. Ein erstes Streaming-Portal soll in Kürze gesperrt werden.

Ziel sind insbesondere Streaming-Sites, die Nutzern Filme, Serien aber auch Musik kostenfrei und illegal verfügbar machen. Diese Seiten nutzen meist die Regel, dass Portalbetreiber für Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, erst ab Kenntnisnahme haftbar gemacht werden können. Diese Schutzvorschrift soll die neue Clearingstelle aushebeln, indem die Angebote selbst als "strukturell urheberrechtsverletzende" Angebote eingestuft und von den Providern dann aus eigenem Antrieb gesperrt werden.

Die neue Clearingstelle wurde erst am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt, hat aber bereits im Februar ihre erste Entscheidung getroffen, die auf der CUII-Website veröffentlicht wurde. Demnach geht es um ein Angebot, das Streams von Serienfolgen bereitstellte oder verlinkte. Gegen das Angebot sei bereits in Österreich eine Providersperre verhängt worden.

Bevor eine DNS-Sperre verhängt wird, prüft die Clearingstelle demnach, ob es ein milderes Mittel gibt, die Rechtsverletzungen abzustellen. So seien dem Betreiber bereits im November Abmahnungen unter der angegebenen Kontaktmöglichkeit zugesandt worden. Eine Reaktion sei aber nicht erfolgt. Wer genau hinter dem Portal stecke, sei nicht festzustellen gewesen. Da der Betreiber in den letzten sieben Jahre bereits 14 Mal den Anbieter gewechselt habe, sei es auch nicht erfolgversprechend gewesen, den in Russland ansässigen Provider in Anspruch zu nehmen. Die DNS-Sperre bei deutschen Endkunden sei daher folgerichtig.

DNS-Sperren sind ein netzpolitischer Dauerbrenner in Deutschland. Bereits 2002 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf 80 nordrhein-westfälischen Providern aufgetragen, DNS-Sperren gegen mehrere Angebote zu verhängen, die gegen den Mediendienstestaatsvertrag verstießen. Obwohl mehrere Provider gegen die Sperrungsverfügung klagten und sich andere Medienaufsichtsbehörden der Einschätzung aus Düsseldorf nicht anschlossen, sind diese Sperren bis heute in Betrieb. Eine Sperrverfügung, die im Jahr 2010 gegen zwei Glücksspiel-Seiten verhängt wurde, hatte jedoch keinen Erfolg. Wieder zehn Jahre später der nächste Anlauf aus NRW: Die Landesmedienanstalt NRW will Porno-Portale, die sich nicht an deutsche Jugendschutz-Gesetze halten, ebenfalls bei Providern sperren lassen. Hier laufen die Verfahren aber noch.

Der Unterschied bei der neuen Clearingstelle: Diesmal sind die größten Endkundenprovider mit an Bord. Diese hatten sich in der Vergangenheit bei solchen Sperrungen oft quergelegt und den Rechtsweg beschritten. Ihre Beteiligung sorgt aber für ein neues Problem: So verbietet die EU-Netzneutralitätsverordnung die willkürliche Sperrung von Angeboten.

Dieses Verbot soll die Errichtung der Clearingstelle umgehen. Zum einen bezeichnet sich das Bündnis aus Rechteinhaber-Verbänden und Providern als neutral, zum anderen wurde ein ungenannter ehemaliger Richter des Bundesgerichtshofs mit dem Vorsitz beauftragt. Dazu kommt noch ein Verfahren, das betroffenen Anbietern ausreichend Gelegenheit zum Widerspruch geben soll. Gerichtsverfahren erweisen sich oft als langwierig, da in der Regel die Justiz mehrerer Staaten zusammenarbeiten muss: So werfen US-Behörden Kim Dotcom seit 2012 vor, direkte Kenntnis von illegalen Inhalten auf der Plattform Megaupload gehabt zu haben. Das Auslieferungsverfahren zieht sich nach über acht Jahren immer noch hin.

Das Bundeskartellamt hat der Clearingstelle grünes Licht gegeben. "Regelmäßig besteht die Gefahr, dass auch rechtmäßige Wettbewerberangebote beeinträchtigt werden", erklärt Behördenchef Andreas Mundt. "Die hier geplante Clearingstelle hat jedoch eine ganze Reihe von Sicherungsmechanismen gegen solche überschießenden Beschränkungen vorgesehen und diese auf Anregung des Bundeskartellamts noch verstärkt." Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur hat das Verfahren ebenfalls absegnen lassen: "Das neue Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, auf die Rechteinhaber bislang angewiesen sind. Die Bundesnetzagentur leistet ihren Beitrag, um die Vorgaben zur Netzneutralität zu sichern", erklärt der Chef-Marktaufseher.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Der späte Erfolg der Rechteinhaber kommt allerdings zu einem Preis: Längst haben sich die Betreiber solcher Angebote an die simpel zu umgehenden DNS-Sperren angepasst. Manche Angebote wechseln ständig ihre Erreichbarkeit, andere empfehlen ihren Kunden VPN-Dienste, die sie zuweilen sogar selbst anbieten.

(mho)