Bundesrat billigt Leistungslohn für Professoren (Update)

Mit der Änderung des Besoldungsrechts sei auch der Weg für die Einführung der neuen Junior-Professuren frei.

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  • dpa

Der neue Leistungslohn für Professoren kann in Kraft treten. Nach dem Bundestag billigte am Donnerstag auch der Bundesrat den Kompromiss des Vermittlungsausschusses. Er räumt den Ländern mehr finanziellen Gestaltungsspielraum bei der Höhe der Leistungszulagen ein, soll zugleich aber auch zu krasse Unterschiede zwischen "armen" und "reichen" Ländern auf Dauer vermeiden. Nach der Neuregelung kann ein Land den Besoldungsdurchschnitt insgesamt höchstens um bis zu zehn Prozent überschreiten.

Nach dem neuen Besoldungsrecht werden Professoren an Universitäten wie an Fachhochschulen künftig im Schnitt etwa ein Viertel ihrer Bezüge abhängig von ihren individuellen Leistungen in Lehre und Forschung oder als Dekan oder Rektor erhalten. Die Länder sollen dazu Vergabekriterien entwickeln. Nach dem neuen Rahmenrecht des Bundes können auch besonders qualifizierte Fachhochschul-Professoren genauso viel verdienen wie ihre Kollegen an den Universitäten. Allerdings haben dabei auch die Länder Gestaltungsspielraum.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) erklärte: "Damit ist der Weg frei für eine neue Hochschule der Zukunft. Eine Hochschule, die aus einem starren und bürokratischen Korsett befreit wird und die attraktiv ist für innovative Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland." Sie wies darauf hin, dass sich Bund und Länder im Vorfeld darauf geeinigt hätten, dass künftig kein Cent weniger für die Professorenbesoldung ausgegeben wird. Auch für die neuen Juniorprofessoren sei der Weg nun frei.

Experten sprechen von der größten Hochschulreform seit den 70er Jahren. Denn zum Besoldungsrecht wurde gleichzeitig das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes geändert. Wesentlicher Punkt ist dabei die Einführung der Junior-Professur als künftiger Qualifikationsweg für den Professorenberuf. Die Junior-Professur soll nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren die bisherige Habilitation ablösen, die es außer in Deutschland nur noch in Österreich gibt.

Mit den auf sechs Jahren befristeten Stellen für Junior-Professuren sollen die Nachwuchswissenschaftler schon von Beginn ihrer Qualifikationsphase an eigenständig lehren und forschen. Voraussetzung ist eine gute Leistung bei der Doktorarbeit. Die Stellen für Junior-Professuren sollen international via Internet ausgeschrieben werden. Neu sind auch die im HRG jetzt erstmals vorgesehenen speziellen Studienangebote für Doktoranden. Die Hochschulen erhalten damit den Auftrag, zugleich mehr Betreuung für den wissenschaftlichen Nachwuchs anzubieten.

Der Bayerische Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) meinte, dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht absehbar sei. Denn die Bundesregierung habe "höchst fragwürdig" die einheitliche Reform des Hochschullehrerdienstrechts in zwei Gesetzentwürfe aufgeteilt -- das Professorenbesoldungsgesetz und die Änderung zum Hochschulrahmengesetz. Letzteres habe aber im Bundesrat keine Mehrheit bekommen, sodass ein isoliertes in Kraft tretendes Besoldungsrechts keinen Sinn mache. Bei der Änderung des Hochschulrahmengesetzes handele es sich nach Auffassung aller Länder um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Fall die Regierung dies trotz fehlender Zustimmung der Länder in Kraft setzen sollte, sei der Weg nach Karlsruhe absehbar. (dpa) / (jk)