EU will Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern

Ein Entwurf der dänischen EU-Ratspräsidentschaft sieht eine massive Ausweitung der Datenspeicherung im Telekommunikations-Bereich vor.

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Von
  • Urs Mansmann

Kommunikationsdaten von Telefonaten und E-Mails sollen in Europa künftig ein Jahr lang gespeichert werden. Das sieht ein Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft vor. "Die Nutzung von Telekommunikationsdiensten ist so weit gewachsen, dass die Daten bezüglich der Nutzung, insbesondere die Verbindungsdaten, sehr nützliche Werkzeuge für die Untersuchung und Verfolgung von Straftaten darstellen", heißt es als Einleitung zu dem Papier.

Die so genannte Vorratsdatenspeicherung ist heftig umstritten, da die Daten aller Bürger gesammelt werden, ohne dass gegen sie ein konkreter Verdacht vorliegen müsste. Bisher ist die Speicherung von Verbindungsdaten in der EU nicht einheitlich geregelt. In Deutschland müssen die Anbieter die Verbindungsdaten mindestens 80 Tage lang speichern.

Das Papier listet genau auf, welche Verbindungsdaten gespeichert werden sollen:

  • zur Feststellung und Identifizierung der Quelle
  • zur Feststellung des Ziels
  • zu Datum und Zeit
  • zur Identifizierung des Anschlussinhabers
  • zur Feststellung des verwendeten Telekommunikations-Gerätes

Der Katalog, bei welchen Straftaten die Weitergabe von Verbindungsdaten zulässig sein soll, ist lange. Er umfasst neben Kapitalverbrechen wie Mord oder Menschenhandel eine Reihe weiterer Straftaten, beispielsweise Betrug, Produktpiraterie, Verkehrsstraftaten und Urkundenfälschung. Steuerhinterziehung ist allerdings nicht in der Liste enthalten. Anders als die bisherige Datenschutzrichtlinie der EU, die den Mitgliedsländern das Speichern freistellt, würde eine Umsetzung des dänischen Vorschlags alle Mitgliedsländer zu einer Speicherung verpflichten.

Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch kritisiert, dass in dem Entwurf für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern keine Regelungen vorgesehen sind und dass keine Stelle für den Datenschutz benannt wurde. Die Organisation bemängelt, dass Grundlagen des Datenschutzes, Ausführungsbestimmungen und Kontrollorgane in dem Entwurf zu weit zurückstehen.

Ob sich der dänische Vorschlag durchsetzen wird, ist nicht abzusehen. Erst wenn alle EU-Staaten zustimmen, tritt die Richtlinie in Kraft. Mitte September soll es ein erstes Treffen einer entsprechenden Arbeitsgruppe geben. (uma)