DGB fordert mehr Rechte für Plattformarbeiter

Eine Versicherung für Lieferfahrer, mehr Mitbestimmung und ein Verbandsklagerecht sollen die Rechte der Gig-Worker verbessern.

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Für Lieferanden wie diesen stellt der DGB Forderungen auf.

(Bild: Lieferando)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten für Internet-Plattformen und damit formal oft als Selbstständige. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Rechte dieser Beschäftigten stärken und fordert unter anderem für Lieferfahrer eine von den Auftraggebern finanzierte Versicherung, für sich selbst ein Verbandsklagerecht.

"Das Geschäftsmodell von Plattformbetreibern beruht in weiten Teilen auf einer behaupteten Selbstständigkeit der Erwerbstätigen, die oft zu prekären Arbeitsbedingungen unter Umgehung von Arbeitnehmerrechten und der Sozialabgabenpflicht führt", heißt es in dem Positionspapier zu Plattformarbeit . Insbesondere Uber und Lieferando nennt der DGB als Beispiele für den "digitalen Schattenarbeitsmarkt".

Um die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern, setzt der DGB darauf, diese möglichst wieder in reguläre Arbeitsverhältnisse zurückzuführen. Deshalb plädieren die Arbeitnehmervertreter für eine Beweislastumkehr, wenn Arbeitnehmer versuchen, per Klage einen normalen Angestelltenvertrag zu erlangen. Dies ist bisher schwierig, da die Arbeitnehmer nachweisen müssen, dass sie in eine Arbeitsorganisation fest eingebunden und weisungsgebunden sind. Wenn der Kontakt zum Arbeitgeber aber lediglich über eine App stattfindet, entspricht dies nicht den bisher von Richtern herangezogenen Kriterien. Nach Vorstellung des DGB sollen Arbeitnehmer künftig nur noch einige Indizien vorlegen müssen, damit die Plattformen selbst nachweisen müssen, dass das betreffende Arbeitsverhältnis tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig ist.

Das Informationsgefälle soll laut DGB generell geringer werden. Die Erwerbstätigen sollen künftig Auskunft über die Steuerungs- und Kontrollmechanismen erhalten, durch die etwa ein Gig-Worker eine besonders lukrative Schicht zugeteilt bekommt, während andere vergeblich auf Arbeit warten. Gleichzeitig sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Gig-Workern und Plattform regeln, den strengeren Maßstäben genügen, die bisher bereits bei Geschäften mit Endkunden gelten. Überraschende Klauseln sollen ungültig sein, ein ausländischer Gerichtsstand für Streitfälle dürfe nicht vorausgesetzt werden.

Wo keine Tarifverträge möglich oder durchsetzbar sind, will der DGB es Soloselbständigen ermöglichen, kollektiv über die Bezahlung zu verhandeln, ohne dass dies von kartellrechtlichen Bestimmungen verhindert werden kann. Wo Einzelne nicht klagen können, will der DGB gleich selbst einspringen. Deshalb plädieren die Gewerkschaftler für ein Verbandsklagerecht in bestimmten Bereichen wie dem Betriebsdatenschutz.

Die Plattformen sollen künftig auch mehr für Krankenversicherung und Altersvorsorge von Solo-Selbständigen zahlen. Als ersten Schritt fordert der DGB eine von den Auftraggebern finanzierte Unfall-Pflichtversicherung für "besonders gefahrengeneigte Tätigkeiten", insbesondere im Handwerk und bei Lieferdiensten.

Unterdessen bemüht sich die mit Unterstützung der IG Metall gegründete YouTubers Union um einen Neuanfang. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist aus der einstigen Facebook-Gruppe, die von Google nicht als Gesprächspartner anerkannt wurden, inzwischen der Verein Fairtube hervorgegangen. Die Nachfolge des Mitgründers Jörg Sprave hat Christian Krachten übernommen, der unter anderem die YouTube-Agentur Mediakraft und die VideoDays verantwortet hatte.

(anw)