Erste Details zum digitalen Corona-Impfnachweis

Ende Juni sollen ­digitale Impfnachweise auf dem Smartphone verfügbar sein. Ein QR-Code könnte ­künftig den Zutritt zu ­Veranstaltungen oder Reisen erleichtern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Person mit Reisepass und digitalem Impfnachweis in einer Smartphone-App wartet auf dem Flughafen.

(Bild: Shutterstock.com/ronstik)

Lesezeit: 4 Min.

Mit steigenden Impfzahlen werden die Rufe lauter, geimpfte Personen von Reisebeschränkungen auszunehmen und ihnen weitere Privilegien zu gewähren, zum Beispiel Konzert- und Restaurantbesuche. Um etwa Reisende am Flughafen zügig prüfen zu können, entwickelt ein Konsortium aus IBM, der Zertifizierungsfirma Ubirch, dem Rechenzentrumsbetreiber Govdigital und dem IT-Dienstleister Bechtle im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein digitales Prüfverfahren. Es speichert den Impfnachweis in Form eines QR-Codes, der auf Knopfdruck beim Einlass gescannt werden kann.

Nach der derzeitigen Planung soll eine erste App frühestens Mitte Mai, spätestens Ende Juni verfügbar sein. Um Datenschutzbedenken zu entkräften, will IBM den Quellcode der Nachweis-App und einer zugehörigen Scanner-App als Open Source – wahrscheinlich auf GitHub – veröffentlichen. Das Konsortium verzichtet zudem auf eine zentrale Speicherung der Impfdaten. Die Nachweise würden lediglich auf dem Smartphone der Nutzer lokal abgelegt.

Sobald das 2,7 Millionen Euro teure System an den Start geht, bekommen Geimpfte vom Impfzentrum oder ihrem Hausarzt zusätzlich zum gelben Impfbuch einen Ausdruck mit einem QR-Code, der verschlüsselte Impfdaten enthält. Dieser Code lässt sich mit der IBM-App scannen und speichern. Alternativ lässt er sich auch auf Papier oder Kärtchen ausdrucken, sodass ihn auch Nutzer ohne Smartphone vorlegen können. Zur Feststellung der Identität müssen Personen zudem einen Lichtbildausweis zeigen.

Im QR-Code sollen nur für die Prüfung notwendige Daten abgelegt werden. Geplant sind derzeit der Name und das Geburtsdatum des Geimpften, Personalausweisnummer, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, das Impfzentrum sowie der verwendete Impfstoff. Anhand dieser Daten soll sich feststellen lassen, ob die Impfung vor aktuell grassierenden Corona-Mutationen schützt. Die Scanner-App der Prüfer gibt entsprechend grünes oder rotes Licht. Die Angaben sollen mit einem System von Ubirch fälschungssicher ohne den Einsatz einer Blockchain verschlüsselt und signiert werden.

IBM will neben seiner eigenen App eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, damit der QR-Code auch von anderen Apps gescannt und ausgelesen werden kann. Als erste werde die Corona-Warn-App diese Funktion integrieren, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Wie ein Sprecher des BMG betonte, soll der digitale Nachweis einer Corona-Schutzimpfung nicht den für Anfang 2022 geplanten digitalen Impfpass in der elektronischen Patientenakte ersetzen. Der Nachweis könne in diesen aber später integriert werden.

Die App von IBM scannt einen QR-Code mit verschlüsselten und signierten Impfdaten und speichert diese lokal auf dem Smartphone.

(Bild: IBM)

Ungeklärt sind bislang medizinische Fragen, etwa, ob genesene Covid-Patienten ähnlich gut gegen eine erneute Infektion geschützt sind wie Geimpfte und ebenfalls einen Nachweis erhalten. Eine weitere offene Frage ist, wie Impfzentren und Hausärzte den bereits Geimpften nachträglich einen QR-Code zukommen lassen können.

Der Zeitplan bis Ende Juni ist deshalb ambitioniert. Nicht zuletzt, weil das System europaweit im Rahmen einer Initiative der EU-Kommission mit anderen Ländern abgestimmt werden muss. Als "digitale grüne Zertifikate" sollen sie ab Sommer EU-weit über Landesgrenzen hinweg gelten. Nimmt man die Entwicklung der Corona-Warn-App zur Orientierung, könnte es jedoch noch Monate dauern, bis die Systeme untereinander und zu Staaten außerhalb der EU kompatibel sind. Bis dahin wird man nach wie vor den gelben Impfpass von der Weltgesundheitsorganisation vorzeigen müssen, der weiterhin von den Impfzentren und Ärzten ausgefüllt wird und international gültig bleibt.

Wann und wo die App oder das Vorzeigen des QR-Codes ab der zweiten Jahreshälfte in Deutschland möglich oder gar vorgeschrieben wird, steht bislang nicht fest. Wenn das System jedoch erst einmal verfügbar ist und seine Kinderkrankheiten auskuriert hat, dürfte auch die Bundesregierung von ihrem bisherigen Mantra abweichen, dass es keine Privilegien für Geimpfte geben werde.

c’t Ausgabe 10/2021

Wir haben unser Notfallsystem c't-WIMage neu aufgelegt. Außerdem erfahren Sie in c’t 10/2021, wie Sie die Selbstheilung von Windows nutzen, Ihre Fritzbox absichern und wer beim Linux-Kernel mitredet. Wir haben Oberklasse-Notebooks, -Handys und Gaming-Mäuse getestet und erläutern die Grundlagen von Flash-Speichern, Ethereum und NFTs. Ausgabe 10/2021 ist ab dem 23. April im Heise-Shop und am gut sortierten Zeitschriftenkiosk erhältlich.

(hag)