Schweiz: Überarbeitete Gesetze für DLT-Blockchain-Handelsplätze treten in Kraft

Ab dem 1. August gelten in der Schweiz optimierte Bundesgesetze, die helfen sollen, Hürden für die Blockchain- und Fintech-Szene aus dem Weg zu räumen.

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(Bild: muhammadtoqeer/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Tom Sperlich
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Ab dem Schweizer Nationalfeiertag, dem 1. August gilt in der Eidgenossenschaft auch der zweite Teil von zehn neu angepassten Gesetzen, die helfen sollen, das bereits große existierende Ökosystem für Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie zu stärken. Genannt wurde das gesamte Vorhaben "Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register".

In Fachkreisen wird die Regelung stattdessen kurz und bündig "DLT-/Blockchain-Gesetz" abgekürzt. Auch hier gilt es wieder zu übersetzen: DLT = Distributed-Ledger-Technologie, womit die Technik für "verteilte elektronische Register" gemeint ist.

Bereits Ende 2018 hatte die Schweizer Regierung – der Bundesrat – einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Blockchain-, Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Die Analyse schlussfolgerte, dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits gut geeignet sei, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Doch sah der Bundesrat an einigen Stellen trotzdem noch etwas Anpassungsbedarf, hieß es damals.

Im Herbst 2020 verabschiedete dann der Ständerat, (der kleinere Rat im Parlament) als letzter Rat die nötigen Gesetzesanpassungen, welche die Voraussetzungen etwa für Unternehmen der Finanzindustrie im DLT-/Blockchain-Sektor weiter verbessern sollen. Aber auch für sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf neuartigen, innovativen Handelsplattformen sollten laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mit den diversen Gesetzesanpassungen die Rechtssicherheit erhöht, Hürden für Anwendungen, die auf DLT basieren, beseitigt sowie Missbrauchsrisiken begrenzt werden.

Konkret standen im Zentrum Überarbeitungen etwa des Obligationenrechts, des Geldwäschereigesetzes, Finanzdienstleistungsgesetzes und des Bankengesetzes. Der erste Teil des Gesetzespakets war bereits am 1. Februar 2021 in Kraft getreten.

Seitdem verfügen somit die Fintech- und Blockchain-Unternehmen in der Schweiz über eine ausreichende juristische Basis für die sogenannte "Tokenisierung". Dabei geht es um die Einführung neuartiger "Registerwertrechte", für "verbriefte", digitalisierte Vermögenswerte, beziehungsweise "Krypto Assets". Gemeint sind (papierlose) Eigentumsrechte (Wertrechte) an digitalen Wertpapieren (Kryptowährungen, Aktien) aber auch an physischen Sachwerten seien es Wein, Gold oder sonstigen Waren und Dienstleistungen, sowie Forderungen, deren Daten in einem verteilten elektronischen Register (DLT/Blockchain) abgelegt werden. Dadurch lassen sich Registerwertrechte auch ohne einen Intermediär (etwa eine Bank) direkt von Person zu Person übertragen; und können so natürlich auch gehandelt werden.

Genau genommen wird das ab dem 1. August der Fall sein, wenn eine weitere wichtige Gesetzesüberarbeitung, nämlich des Finanzmarktinfrastrukturrechts, in Kraft tritt. Sie erlaubt eine neue Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme, die damit einen flexiblen Rechtsrahmen für diese neue Form von Handelsplätzen erhalten.

Auch eine Anpassung des Insolvenzrechts, mit der nun eindeutigen Regelung zur Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Konkursfall, geht mit dem zweiten Teil der Gesetzesmodifikationen am Sonntag an den Start.

Die Schweiz zählt in den Bereichen Distributed Ledger Technologie (DLT) und Blockchain zu den führenden Standorten. Namentlich im Finanzbereich hat sich ein wachsendes Fintech- und Blockchain-Ökosystem in der Eidgenossenschaft entwickelt.

Bereits seit Jahren ließ sich – anfangs vor allem im technologie- und steuerfreundlichen Kanton Zug – eine wachsende Zahl von Fintech- und DLT-/Blockchain-Unternehmen an verschiedenen Standorten in der Schweiz nieder.

Das "Crypto Valley", um den Zuger See, "erstreckt sich mittlerweile über die ganze Schweiz, zählt heute über 900 Firmen und 4700 Arbeitsplätze" schwärmt der ehemalige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann in einem Beitrag für die NZZ.

[Update 8.8.2021 17:42 Uhr:] Auflösung von DLT in Absatz 2 korrigiert.

(mho)