Gebührenerhöhung für Girokonten: Wenn die Bank mit Kündigung droht

Wer seine Kontoauszüge nicht akribisch studiert, fragt sich vielleicht, wo der eine oder andere Euro geblieben ist. Symbolbild: janeb13 auf Pixabay (Public Domain)

Schweigen ist keine Zustimmung - das ist aus Verbraucherschutzsicht erst mal gut. Nun droht Bankkunden aber Ungemach, wenn sie höhere Gebühren nicht ausdrücklich akzeptiert haben

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) galt zunächst als Erfolg für den Verbraucherschutz: Das Schweigen von Kundinnen und Kunden zu einer angekündigten Gebührenerhöhung ihrer Bank darf seit Ende April nicht mehr einfach als Zustimmung gewertet werden. Mehr noch: Betroffene, die nicht aktiv zugestimmt haben, können einbehaltene Gebühren sogar zurückfordern. Nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis Anfang 2018.

Nur mit einer automatischen Erstattung können sie nach dem Gerichtsurteil nicht rechnen. Das ergab unlängst eine parlamentarische Anfrage der Grünen an die Bundesregierung, wie das Handelsblatt berichtete.

Nun wollen Banken sich allerdings gegen Rückforderungen absichern - und drohen der Kundschaft im Fall einer Nichtzustimmung mehr oder weniger direkt mit der Kündigung ihrer Girokonten. In einem entsprechenden Schreiben der Postbank heißt es:

Bitte stimmen Sie den aktuellen Preisen und Bedingungen für die von Ihnen privat genutzten Produkte zu. Nur dann können wir unsere Zusammenarbeit auf rechtlich sicherer Grundlage fortführen.

Die Frist hierfür endet am morgigen 1. Oktober. Die unauffälligen Schreiben wurden mit der Datumsangabe "Juli 2021" verschickt und von Urlaubsheimkehrern, die sich nicht für Kreditangebote ihrer Bank interessieren, teilweise erst Wochen später oder noch gar nicht geöffnet. Seit einigen Tagen hat sich die Problematik aber offenbar herumgesprochen. Die Kunden-Hotline der Postbank ist dementsprechend überlastet.

Die Bank muss nur die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten

Beim Verbrauchertelefon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist zu erfahren, dass die Bank im Fall einer Nichtzustimmung ab morgen fristgerecht das Girokonto kündigen kann. Im Normalfall dürfte das rückgängig zu machen sein, wenn die Zustimmung doch noch erklärt wird (sei es per Post oder am Schalter) und die Bank den Kunden oder die Kundin nicht aus anderen Gründen loswerden will. Wer die Gebührenerhöhung nicht akzeptieren will, hat dann zwei Monate Zeit, sich eine neue Bank zu suchen.

Die Postbank ist aber kein Einzelfall. Auch die niederländische Großbank ING droht ihrer Kundschaft in Deutschland mit einer Kündigung der Kontoverbindung, wenn sie den erhöhten Gebühren und dem Verwahrentgelt nicht zustimmen. "Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten", betonte ING-Deutschland-Chef Nick Jue unlängst im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg waren in diesem Zusammenhang bereits im August mehrere Geldhäuser unangenehm aufgefallen, unter anderem die Sparda-Bank. Der Finazenxperte der Verbraucherzentrale, Niels Nauhauser, kündigte seinerzeit an, rechtliche Schritte auch gegen die Volksbank Stuttgart und die Volksbank Göppingen zu prüfen.