Apple sieht Milliardenstrafe in Frankreich als politisch motiviert

Französische Regulierer werfen Apple vor, Preise künstlich hoch gehalten zu haben. Apple weist das zurück und fordert das Kippen der Milliardenstrafe.

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(Bild: Sukrita Rungroj/Shutterstock.com)

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Im Kampf gegen eine Milliardenstrafe in Frankreich erhebt Apple scharfe Gegenvorwürfe: Die französische Wettbewerbsbehörde habe sich mit der hohen Strafe gegen den Konzern "ganz klar profilieren wollen" und verzerre Wettbewerbsregeln für "politische Ziele", führte Apples Anwältin im laufenden Berufungsverfahren in Paris ins Feld, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet.

Die Autorité de la Concurrence hat im März 2020 eine Rekordstrafe gegen Apple verhängt: Wegen illegaler Vertriebsvereinbarungen soll der Konzern eine Strafe in Höhe von gut 1,1 Milliarden Euro zahlen, hieß es damals. Auch gegen zwei Großhändler wurden Strafen verhängt. Beim Vertrieb von Apple-Geräten hätten sich der Hersteller und die Großhändler abgestimmt und damit verhindert, dass weitere Händler untereinander konkurrieren können. Das habe die Einkaufspreise für Apple-Produkte – mit Ausnahme des iPhones – "sterilisiert", betonte die Behördenchefin beim Verhängen der Strafe.

Apples autorisierte Händler hätten es nicht riskieren können, eigenständig die Preise zu senken und Werbeaktionen durchzuführen, wodurch auch die Endkundenpreise künstlich auf einem hohen Niveau gehalten wurden, so die Behörde. Apple habe seine autorisierten Dritt-Händler (Premium Reseller) zugleich durch unfaire Vertragsbedingungen benachteiligt und so die eigenen Ladengeschäfte bevorzugt.

Apple bezeichnete die Vorwürfe als eine falsche "Theorie" der Wettbewerbsbehörde. Keine der von Apple festgelegten Maßnahmen hätten eine Benachteiligung der Dritt-Händler zum Ziel gehabt, argumentierte Apples Anwältin nun laut Bloomberg. Die verhängte Milliardenstrafe sei künstlich nach oben getrieben worden und in Hinblick auf die Vorwürfe und deren möglichen Marktauswirkungen "unverhältnismäßig". Die Strafe müsse ganz gekippt oder zumindest erheblich reduziert werden, so die Anwältin.

Auch die beiden Großhändler, die 63 Millionen Euro und 76 Millionen Euro Strafe zahlen sollen, fechten dies an: Man habe die Ware immer völlig frei an jeden verkaufen können, zitiert die Finanznachrichtenagentur einen Anwalt für den Großhändler Ingram Micro. Der Fall geht zurück auf die Pleite des großen französischen Mac-Händlers eBizcuss, der 2012 Insolvenz beantragt hatte. Dieser sah sich von Apple benachteiligt und stritt sich mit dem Hersteller bereits vor Gericht. Ein Urteil des Berufungsgerichts wird im Herbst 2022 erwartet.

(lbe)