Streit über Technik behindert Schweizer Glasfaserausbau massiv

In der Schweiz darf die Swisscom vorerst keine Glasfaser-Infrastruktur im sogenannten Einfaser-Standard mehr bauen, entschieden Wettbewerbsbehörde und Gerichte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 162 Kommentare lesen

(Bild: Noiz Stocker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Tom Sperlich
Inhaltsverzeichnis

Der Schweizer Telekomkonzern Swisscom muss den FTTH-Ausbau seines Glasfasernetzes (Fiber-to-the-Home) vorerst stoppen. Das ist die Konsequenz einer Verfügung, die das Schweizerische Bundesgericht (BGer) vergangene Woche verkündete. Diese erfolgte auf einen Einspruch von Swisscom auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer). Der Hintergrund der Querelen ist die für den Glasfasernetzausbau eingesetzte Bauweise.

An einem von behördlicher Seite veranstalteten Runden Tisch von 2008 bis 2012 hatte sich die Branche auf eine landesweit geltende Architektur für das aufzubauende Glasfasernetz geeinigt. Festgelegt wurde damals die Erstellung eines FTTH-Netzes als Vierfaser-Modell mit einer P2P-Topologie.

Der P2P/Point-to-Point-Standard bedeutet vereinfacht gesagt, dass jeweils ein ungeteiltes Kabel mit vier Glasfasern von der Anschlusszentrale (PoP – Point of Presence) in einer Sternstruktur bis zum Anschluss eines Nutzers führt und ein sogenanntes Layer-1-Angebot ermöglicht. Und zwar dergestalt, dass es auf den freien der vier Glasfasern ("unbeleuchtete Fasern") anderen Telekom-Providern möglich wird, ihre eigenen Zugänge anzubieten und so Wettbewerb zu ermöglichen.

Nun will Swisscom, der größte Schweizer Telco, bis 2025 die aktuelle Anzahl seiner FTTH-Anschlüsse, auch im ländlichen Raum, verdoppeln – von heute ein Drittel der Schweizer Haushalte und Geschäfte versorgend, auf rund 60 Prozent. Aus diesem Grund wechselte Swisscom vor etwa zwei Jahren von der P2P-Netzwerkarchitektur auf die sogenannte Point-to-Multipoint-Netztopologie (P2MP), die vor allem wesentlich günstiger ist, da mit ihr weniger Tiefbauarbeiten für größere Kabelkanäle nötig sein sollen (also auch schneller gebaut wird) und sie auch energieeffizienter ist, da weniger Switches (Verteiler) benötigt werden.

Bei P2MP teilen sich jedoch mehrere Kunden das Kabel mit nur einer Glasfaser zwischen Anschlusszentrale und Verteilerschacht in der Straße. Erst im Schacht wird mithilfe eines optischen Splitters (Switch) die Aufteilung der Signale auf mehrere Fasern vorgenommen, die dann zu den einzelnen Kundenanschlüssen führen. Im Einfaser-Modell in einer P2MP-Topologie seien kleinere Internetprovider von der Technologie abhängig, die das Unternehmen, das den Netzausbau vorgenommen hat, im geteilten Streckenabschnitt einsetzt, argumentiert Init 7, ein Winterthurer Telekomanbieter. Wo möglich bietet Init7 Kunden via P2P-Topologien und einer dezidierten Glasfaser Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 25 Gbit/s. Für kleinere Internetprovider lohnten sich aber die Installation und der Unterhalt eines Splitters nicht, argumentiert der Chef von Init7, Fredy Künzler.

Der Grund: Die Splitter müssten bei der P2MP-Netztopologie nahe an den Endkunden platziert werden und es könne daher nur eine geringe Anzahl Kunden bedient werden. Der letzte Streckenabschnitt könne folglich aus wirtschaftlichen Gründen kaum selbst betrieben werden und man müsse daher die Dienste des Unternehmens mieten, welches das Netz gebaut hat. Als kleinerer Provider sei man deshalb benachteiligt.

Wegen des Wechsels von P2P auf P2MP reichte Init7 also bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) Klage ein: Die Swisscom nehme mit ihrem Schritt eine marktbeherrschende Position ein und bestimme etwa auch, welche Bandbreite Mitbewerber auf der neuen Netztopologie ihren Kunden anbieten können. Laut Init7-Chef Künzler sind es keine 100 Gigabit/s mehr, die er seinen Abnehmern bislang vielerorts schon anliefern konnte, sondern nur noch maximal 10 Gigabit. Auch werde die Einführung neuer Technologien schwieriger, weil Neuerungen stets für mehrere Kunden gleichzeitig erfolgen müssen, so Künzle.

Die Swisscom hält mit einer Vielzahl von Argumenten dagegen, nicht nur sei der Netzbau wesentlich kostengünstiger, sondern entspreche beispielsweise auch die neu gewählte P2MP-Netzstruktur der weltweit gängigen Technik. Aber auch die Weko ist der Ansicht, dass die Swisscom beim Ausbau des Glasfasernetzes vom vereinbarten Standard abweiche, eröffnete ein Verfahren gegen die Swisscom und ordnete im Dezember 2020 eine vorsorgliche Maßnahme an, welche der Swisscom den Ausbau ihres Netzes auf Basis der P2MP-Netztopologie untersagt.

Dagegen legte die Swisscom beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch ein. Doch beim BVGer blitzte Swisscom Ende September 2021 ab. Die durch die Weko angeordnete vorsorgliche Maßnahme zur Sicherstellung eines Layer-1-Zugangs beim Ausbau des FTTH-Netzes durch Swisscom sei rechtmäßig. Die Umsetzung der neuen Netzbaustrategie durch Swisscom ist eine Technologieeinschränkung, so das BVGer. Gegen dieses Urteil erhob Swisscom erneut Beschwerde, nun an das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht (BGer). Swisscom forderte eine Aufschiebung der angeordneten Maßnahmen, um ihren Glasfaserausbau weiter betreiben zu können. Der nicht wieder gut zu machende finanzielle und Reputationsschaden sei gravierend.

Doch letzte Woche zog der Telekomkonzern mit seiner Beschwerde auch vor dem BGer den Kürzeren. Swisscoms Gesuch um aufschiebende Wirkung wurde vom Gericht abgewiesen.

Swisscom betont jetzt, dass ein Urteil des BGer zur Rechtmäßigkeit der von der Weko angeordneten vorsorglichen Maßnahmen noch aussteht. Man baue "aktuell und auch künftig vier Fasern vom Schacht im Quartier bis in die Wohnung", so Urs Schaeppi, CEO von Swisscom. Niemals aber sei am Runden Tisch entschieden worden, dass es auch von der Anschlusszentrale zum Schacht im Quartier vier Fasern pro Abnehmer brauche.

Außerdem "können alle Mitbewerber unsere Netze mit der vollen Bandbreite nutzen und ihre eigenen Angebote über den sogenannten Layer-3-Zugang gestalten", sagt er. Mit den Entscheiden der Weko und der Gerichte sieht er ein "Eigentor im Netzausbau". "Wird uns P2P vorgeschrieben, so gerät der Glasfaserausbau ins Stocken und ländliche Regionen geraten ins Hintertreffen." so der Swisscom-Chef.

Fredy Künzler von Init7 hingegen freut sich "selbstverständlich darüber, dass ein weiterer Schritt für ein monopolfreies Internet in der Schweiz erreicht worden ist. Dass jetzt an einigen Orten der Ausbau der Glasfaser etwas in Verzug kommt, bedauern wir, ist aber im Gesamtkontext verschmerzbar." Für ihn gehe es "bei diesem ganzen Verfahren auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung". Er rechnet vor, dass ein Breitband-Anschluss auf dem Land ohne Wettbewerb etwa 20 Franken (derzeit 19,20 Euro) mehr pro Monat kostet, als in der Stadt, wo es Konkurrenz gebe. "Noch dazu ist die erreichte Bandbreite viel schlechter", so Künzler. Hochgerechnet auf alle Schweizer Haushalte und eine 30-jährige Lebensdauer der Glasfaser-Infrastruktur würden am Ende der Volkswirtschaft 18 Milliarden Franken fehlen.

Die näher liegenden Konsequenzen des in der Schweiz ausgetragenen Streits um die "richtige" Glasfaser-Zugangstechnik sind derzeit nicht wirklich vorhersehbar. Die Untersuchungen, die die Weko gegen die Swisscom durchführt, sollen 2022 abgeschlossen sein. Noch ausstehend ist das endgültige Urteil des Bundesgerichts. Hier kann es nach Einschätzungen Schweizer Medien noch Jahre dauern, bis ein endgültiger Entscheid vorliegt.

Die bereits aufgebauten P2MP-Netze dürfen erst einmal nicht mehr vermarktet werden. So liegt etwa auch eine Projektpartnerschaft zwischen dem drittgrößten Schweizer Telco Salt und der Swisscom auf Eis.

Auch der Chef des zweitgrößten Schweizer Telcos, der fusionierten Sunrise UPC, André Krause, äußerte sich am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur AWP sehr kritisch und stellte sich hinter die Swisscom. Er kritisierte die Weko, welche die Netzerweiterung der Swisscom nach dem Einfaser-Modell gestoppt hat. Das Einfaser-P2MP-Modell sei für die dünner besiedelten Gebiete der Schweiz ökonomisch gesehen die richtige Netzarchitektur, so Krause.

Es helfe niemandem, wenn Swisscom wieder auf eine Vierfaserarchitektur umsteigen müsse. Die Mehrkosten müssten am Ende die Endkunden bezahlen, die von dem P2P-Modell keinen großen Vorteil hätten.

Der einzige Vorteil sei, dass es hierbei ein durchgehendes Layer-1-Produkt gebe, sagte Krause. Doch die Möglichkeit, dass eine Swisscom-Konkurrentin mit einem Layer-1-Zugang eigene Produkte lancieren könne, werde von der Weko wichtiger eingestuft als die möglichst schnelle Verbreitung von Glasfasern in der Schweiz. Das Vierfasermodell der Vergangenheit werde von der Weko als Standard definiert. "Dabei kann man darüber streiten, ob es jemals eine Verständigung über einen Standard gab", sagt Krause.

Die Swisscom müsse sich jetzt mit der Weko einigen. Dazu müsse sie mit technischen Alternativen ein Weiterverkaufsangebot für die Konkurrenten vorlegen, das einem Layer-1-Angebot entspreche, sagte Krause.

(bme)