Meta zahlt 60 Millionen Dollar für "Meta"-Markenrechte einer Bank

Der Facebook-Konzern Meta muss Meta Financial die Markenrechte für "Meta" abkaufen. Das kostet umgerechnet 53 Millionen Euro.

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Meta-Logo auf Laptop-Bildschirm

(Bild: mundissima/Shutterstock.com)

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Der Markenname Meta kommt den Facebook-Konzern nicht billig. Das Unternehmen hat sich zwar offiziell in Meta Platforms, Inc., umbenannt, doch wurde der Markenname bereits vorher von verschiedenen Unternehmen genutzt. Mit der Meta Financial Group, einem US-Finanzinstitut, hat sich Meta Platforms am 7. Dezember geeinigt. Die Bank bedient insbesondere Kunden, die bei anderen US-Banken nicht willkommen sind. Der Facebook-Konzern zahlt Meta Financial zunächst 50 Millionen US-Dollar.

Im Gegenzug überträgt die Meta Financial Group alle Namens- und Markenrechte mit "Meta" an Meta Platforms. Das geht aus einer Mitteilung des Finanzinstituts an die US-Kapitalmarktbehörde SEC (Security Exchange Commission) hervor. Demnach ist nicht der Facebook-Konzern, sondern eine Firma namens Beige Key, LLC, als Käufer aufgetreten. Gegenüber Reuters hat Meta Platforms jedoch bestätigt, hinter Beige Key zu stecken.

Die Meta Financial Group, deren Tochter MetaBank und andere Unternehmensbereiche werden neben ihren Namen auch alle Produktbezeichnungen so ändern, dass "Meta" nicht länger darin vorkommt. Das dürfte Millionen kosten und muss binnen Jahresfrist durchgeführt werden. Nach Abschluss der Umstellungen muss Meta Platforms weitere zehn Millionen Dollar an das Finanzinstitut zahlen, womit in Summe 60 Millionen Dollar zusammenkommen. Das sind umgerechnet 53 Millionen Euro.

Es ist ein Mosaikstein im Meta-Markenprojekt.·Unmittelbar nach der Umbenennung des Facebook-Konzerns wurde die Firma Meta PCs aus Arizona bekannt: Sie baut Computer mit den vom Kunden gewünschten Komponenten zusammen, vor allem für Computerspieler. Das ist relevant, weil auch Meta Platforms Hardware vertreibt. Meta PCs hat öffentlich 20 Millionen US-Dollar Ablöse für seine Namensrechte verlangt.

Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn mehrere Unternehmen parallel den gleichen Markennamen verwenden, solange sie einander nicht in die Quere kommen – sei es, weil sie in anderen Ländern tätig sind, oder andere Produkte oder Dienstleistungen feilbieten. Auch können Marken ohne Registrierung eingeführt und genutzt werden. Eine Registrierung vereinfacht aber die Verteidigung der eigenen Marke gegen Dritte deutlich.

Registrierungen erfolgen sowohl für bestimmte geografische Gebiete, beispielsweise ein Land oder die Europäische Union, als auch für bestimmte Gattungen. Im Markenregister des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind derzeit zwölf aufrechte Eintragungen, die exakt auf "Meta" lauten, sowie zwei Anmeldungen verzeichnet. Beispielsweise hat sich die deutsche Firma META-Regalbau diese Marke für die Klassen 6 (Metalle), 7 (Maschinen und Werkzeuge) und 20 (Möbel) gesichert. Das tangiert die aktuellen Geschäftsfelder des Facebook-Konzerns auf den ersten Blick wenig.

Auch die von Spanien aus beantragte Eintragung von "Meta" für elektronische Zigaretten stellen kaum einen Konflikt mit Facebook, Instagram oder WhatsApp dar. Interessanter wird es schon bei der Schriftarten-Firma Monotype GmbH: Sie hat sich Meta schon vor Jahren in den Klassen 9 (u.a. Software und Speichermedien) sowie 16 (u.a. Fotografien) gesichert.

Hinzu kommen weltweit zigtausende Eintragungen für Wort- und Wortbild-Marken, in denen Meta alleine oder in Kombination mit anderen Zeichen vorkommt – nicht zuletzt die ukrainische MetaBank. Da Metas Kryptowährung "Facebook Diem" vorerst nur in den USA auf den Markt treten soll, bleibt abzuwarten, ob die ukrainischen Markenrechte zum Problem werden.

TMview, die Datenbank des EUIPN Netzwerks für geistiges Eigentum der EU, spuckt bei Eingabe von "meta" fast 98.000 Einträge aus. Die Rechtsabteilung der Firma Meta Platforms wird auf Jahre hinaus zu tun haben, zumal der Konzern extrem profitabel und damit ein begehrtes Klageziel ist.

Berühmtes Beispiel sind die wiederkehrenden Konflikte zwischen Apple Corps, der Firma einer ehemaligen britischen Musikgruppe namens The Beatles, und Apple, Inc., einem IT-Unternehmen aus dem US-Staat Kalifornien. Apple Corps war zuerst da, und verklagte 1978 Apple Inc. (damals Apple Computers). Die Computerfirma zog sich 1981 mit einer aus heutiger Sicht sehr bescheidenen Zahlung von 80.000 US-Dollar aus der Affäre. US-Apple verpflichtete sich dazu, niemals ins Musikgeschäft einzusteigen, UK-Apple dazu, das Computergeschäft links liegen zu lassen.

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Doch 1986 brachte US-Apple seinen Computern MIDI sowie Tonaufnahmefunktionen bei. Die Briten erkannten eine Verletzung des Abkommen aus 1981 und klagten 1989 erneut mit Erfolg. 1991 folgte ein weiterer Vergleich, nachdem US-Apple entgegen früherer Verpflichtung Computer mit vorinstallierter Musik verkauft hatte. Das kostet dann schon 26,5 Millionen US-Dollar.

2003 boten die Amerikaner den Briten eine Million US-Dollar für das Recht, "Apple" für den Online-Musikladen iTunes zu nutzen. Die Briten lehnten ab, klagten, verloren, und ergriffen Rechtsmittel. 2007 kauften die Amerikaner der Beatles-Firma schließlich umfassende Markenrechte ab, was Berichten zu Folge eine halbe Milliarde US-Dollar gekostet hat. Erst seit 2010 verkauft Apple auch die Beatles-Aufnahmen im iTunes-Laden.

(ds)