Atomkraft: Aufsicht bescheinigt Schweizer AKW sicheren Betrieb

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat zieht vorläufige Bilanz für 2021. Laut dieser wurden in allen Reaktoren die Sicherheitsvorgaben eingehalten.

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Das AKW Gösgen ist etwa 35 km von der deutschen Grenze entfernt.

(Bild: kkg.ch)

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Im Betrieb der Schweizer Nuklearanlagen wurden im vergangenen Jahr die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben eingehalten. Das schreibt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in einer ersten Bilanz. Die Anlagen befänden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand.

In der Schweiz sind zurzeit vier Reaktoren in Betrieb, zwei in Beznau sowie jeweils Reaktoren in Gösgen und Leibstadt. Aus diesen seien 2021 insgesamt 19 meldepflichtige Vorkommnisse gemeldet worden. Um welche es sich genau handelt, will das ENSI detailliert im zweiten Quartal dieses Jahres bekannt geben.

Eine Reaktorabschnellschaltung gab es in der Schweiz, und zwar am 12. November 2021 im AKW Gösgen im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme, teilte das ENSI mit. Die Jahreshauptrevision im AKW Leibstadt wurde verlängert, da neben dem Reaktorumwälzsystem, das die Zirkulation des Wassers im Reaktorkern regelt, auch der Kondensator ersetzt wurde. Der Kondensator leitet die Wärme vom inneren Reaktorkreislauf auf den äußeren Kühlkreislauf. Auch wurden Brennelemente gewechselt und das AKW Leibstadt umfangreich geprüft und instandgehalten. Seit Anfang Dezember 2021 ist es wieder am Netz, das ENSI bescheinigte ihm einen "sehr guten Zustand".

Drei Vorkommnisse seien aus Mühleberg gemeldet worden, berichtet das ENSI. Das dortige AKW wurde Ende 2019 abgeschaltet, es wird zurzeit stillgelegt. Auch dabei seien alle Anforderungen an die nukleare Sicherheit erfüllt worden. Zwei Vorkommnisse wurden aus den nuklearen Anlagen des Paul Scherrer Institut PSI gemeldet, ein Vorkommnis betraf das Zentrale Zwischenlager ZZL.

Der Ende 2015 abgeschaltete Forschungsreaktor des Typs AGN-211-P der Universität Basel wurde Ende 2021 vom zuständigen Ministerium aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen. Der ehemalige Reaktor stelle keine radiologische Gefahrenquelle mehr dar, es sei keine Anlage mehr im Sinne des Kernenergiegesetzes.

Meldepflichtig sind in der Schweiz sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit als auch welche von öffentlichem Interesse, erklärt das ENSI. Zu letzteren zählen von außerhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Atomanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit. Die Summe der Vorkommnisse 2021 lag laut ENSI unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

In der Schweiz wird überlegt, die Laufzeiten der dortigen Atomkraftwerke auf 60 Jahre zu verlängern. Hintergrund ist der zwischen der EU und der Schweiz gescheiterte Rahmenvertrag; dadurch könnten auch auf dem Feld der Stromlieferungen keine Abkommen geschlossen werden und es könnte zu Engpässen kommen.

(anw)