Mieterdiskriminierung: Brebau muss knapp 2 Millionen DSGVO-Strafe zahlen

Die Bremer Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld von 1,9 Millionen Euro gegen die Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau wegen Mieterdiskriminierung verhängt.

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(Bild: Roberto Rizzi / Shutterstock.com)

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Die Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau teilte Mietinteressenten anhand überschüssiger Informationen in verschiedene Klassen ein und hatte sich damit Rassismusvorwürfe eingehandelt. Daraufhin hat die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Ilke Sommer den Fall geprüft und belegte die Brebau nun auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

Mehr als 9500 Daten von Mietinteressenten habe die Brebau ohne Rechtsgrundlage verarbeitet, teilte Sommer am Donnerstag mit. Dabei habe es sich etwa um Informationen über Frisuren, Körpergeruch und das persönliche Auftreten gehandelt, die für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich seien. Die Kontrolleurin weiter: "Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind." Rechtswidrig erfasste die Tochtergesellschaft der Stadt Bremen demnach auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand. Zudem habe die Brebau Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst unterlaufen.

Reporter des regionalen TV-Magazins "buten un binnen" hatten voriges Jahr aufgedeckt, dass das Unternehmen Menschen nach Herkunft und äußeren Merkmalen kategorisierte. Die Abkürzung E40 stand demnach etwa für schwarze Menschen. Ein Vermerk mit der Abkürzung KT legte nahe, dass Bewerberinnen Kopftuch trugen. Angesichts der "außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz" wäre laut Sommer eigentlich "eine deutlich höhere" Strafe angemessen gewesen. Davon habe sie nur abgesehen, weil die Brebau im Aufsichtsverfahren "umfassend kooperierte" und sich um Schadensminderung sowie eigene Aufklärung des Sachverhalts bemüht habe. Die öffentliche Gesellschaft habe zudem Maßnahmen ergriffen, "dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen".

Als Konsequenz hatten nach dem Skandal unter anderem zwei Führungskräfte gehen müssen. Ein vom Aufsichtsrat beauftragter Sonderermittler kam zu dem Ergebnis, dass bei der Brebau kein struktureller Rassismus vorgeherrscht habe. Im Kontext der öffentlichen Diskussion über den Fall sei sie häufig gefragt worden, ob die DSGVO Diskriminierungen verbietet, erklärte Sommer. Darauf würde es keine einfache Antwort geben, weil die Verordnung in spezifischer Weise auf Sachverhalte schaue. Prinzipiell sei es demnach aber nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt erlaubt, Daten über Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand zu verarbeiten. Gar nicht erst erhobene Informationen könnten folglich auch nicht missbraucht werden. In diesem Sinne schütze die DSGVO vor Diskriminierungen.

Der Datenschutzexperte der FDP-Fraktion in Bremen, Magnus Buhlert, begrüßte die Sanktion: Es sei gut, dass die Aufsichtsbehörde "ohne Ansehen der juristischen Personen entschieden hat". Die Brebau müsse "auch als staatliches Unternehmen für ihre Verfehlungen geradestehen. Theoretisch wäre sogar eine höhere Strafzahlung möglich gewesen."

(mack)