EU-Umweltminister über Batterieverordnung einig

Batterien sollen künftig in der EU nachhaltiger hergestellt und länger genutzt werden als bisher. Nach dem EU-Parlament hat der Rat seine Position abgestimmt.

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Die Vita größerer Batterien soll mit einem Pass nachvollziehbar, kleinere Gerätebatterien leichter austauschbar werden.

(Bild: EU-Kommission)

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Die von der EU-Kommission im Dezember 2020 angestoßene neue Batterieverordnung ist einen Schritt weitergekommen. Nun haben die Umweltministerinnen und -minister der EU einstimmig die Position des EU-Rats verabschiedet. In der Verordnung sollen Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Gerätebatterien gestellt werden. Insgesamt sollen Batterien so nachhaltig wie möglich produziert, so lange wie möglich genutzt und übers Recycling im Kreislauf gehalten werden.

Die geplante Verordnung (PDF) soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Dazu soll ein CO₂-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und Batterien zum Beispiel für Smartphones oder leichte E-Fahrzeuge besser austauschbar werden. Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die des Produkts, in das sie eingebaut sind, sollen durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.

Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen schrittweise auf 70 Prozent und für LMT-Batterien bis 2030 auf 54 Prozent steigen. In der Verordnung sollen erstmals Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferkette einer bestimmten Produktgruppe reguliert werden, in diesem Fall Batterien. Mit dem Pass für Industrie- und Traktionsbatterien soll der erste Digitale Produktpass auf europäischer Ebene eingeführt werden. So sollen wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus dieser Batterien zusammengeführt und über ein Informationssystem zur Verfügung gestellt werden.

Für die Zeit ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Das heißt, in der Neuproduktion von Batterien muss eine bestimmte Mindestmenge an wiedergewonnenem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel eingesetzt werden muss.

Für Bundesumweltministerin Steffi Lemke sind Batterien "ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende". Batterien enthielten wertvolle Rohstoffe und Schadstoffe. "Was gut für den Klimaschutz ist, darf nicht zu mehr Raubbau an der Natur und Schäden in der Umwelt führen", meint Lemke.

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Das EU-Parlament hatte seine Position vergangene Woche mit großer Mehrheit festgelegt. Nun kommt die Verordnung in das sogenannte Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission. Die neue Verordnung soll die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen, die Zielrichtung der Verhandlungspartner ist die gleiche, jetzt kommt es noch auf Feinheiten an.

(anw)