Kampf gegen Handy-Nepp [Update]

Verbraucherschützer wollen verstärkt gegen unseriöse "Fun-Call"-Anbieter vorgehen; bei Mitgliedschaft in der FST dürfen zudem Klingeltöne und Logos für nicht mehr als 3 Euro an Kinder vermarktet werden.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Ein aktueller Hit als Klingelton, ein individuelles Logo: Jugendlichen sitzt das Geld locker in der Tasche, wenn es um ihr Handy geht. Bei einem Tarif von bis zu 1,86 Euro pro Minute und einer Übertragungszeit von mitunter mehreren Minuten kommen schnell höhere Beträge zusammen. Ein Urteil des Hamburger Landgerichts (14.05.2002, Az. 312 O 845/01) schränkt den Handel mit überteuerten Gimmicks ein: Der Download von Handy-Klingeltönen und Handy-Logos, die gegenüber Minderjährigen mit einer 0190-Nummer geworben werden, darf künftig höchstens 3 Euro kosten.

Voraussetzung für die Preisgrenze ist jedoch, dass der Anbieter Mitglied der "Freiwilligen Selbstkontrolle Mehrwertdienste e.V." (FST) ist. Die FST sieht in ihrem Verhaltenskodex nämlich eine freiwillige Verpflichtung vor, Minderjährigen keine Dienste anzubieten, die mehr als 3 Euro je Anruf kosten. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburgs handeln die Unternehmen, die sich an die selbst gesetzten Regeln nicht halten, wettbewerbswidrig. Der auf Multimedia-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Niko Härting ist keine andere Entscheidung bekannt, die den FST-Kodex bereits als rechtsverbindlich behandelt hat. Dass Gerichte freiwillige Regelungen so behandeln sieht Härting als "neuen Trend in der Rechtsprechung". Verbraucherschützer und Konkurrenz können schwarze Schafe nun erfolgreich abmahnen.

Mit Strafanzeigen und Abmahnungen wollen die Verbraucherschützer auch gegen unseriöse "Fun Call"-Anbieter vorgehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor diesen Angeboten, einer neuen Masche vieler Anbieter von Klingeltönen und Handylogos.

Dabei rufen die Unternehmen im Auftrag der Jugendlichen Dritte an. Bei einigen Angeboten, für die gezielt in Jugendzeitschriften geworben werde, könnten die Auftraggeber heimlich mithören, wenn etwa ein Hotline-Mitarbeiter als Lockvogel auftragsgemäß die Treue einer Partnerin auf die Probe stelle. Dies sei ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, kritisierte Verbraucherjuristin Helga Zander-Hayat. Das Angebot reiche vom schlechten Scherz, bei dem etwa ein angeblicher Polizist einen unliebsamen Lehrer anruft, bis zur angeblichen Geliebten, die schwanger geworden sei. Bei einigen dieser Auftragsanrufe sind nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits Kosten bis zu 42,60 Euro pro Angebot aufgelaufen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jo)