Internet-Veröffentlichungen fordern Deutsche Bücherei heraus

"Wenn wir es jetzt nicht schaffen, die elektronischen Publikationen zu erfassen, geht uns und unseren folgenden Generationen ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes verloren", sagte die Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek.

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  • dpa

Die Fülle elektronischer Publikationen stellt die Deutsche Bücherei in Leipzig 90 Jahre nach ihrer Gründung vor eine neue Herausforderung. "Es gibt immer mehr Arbeiten, die nur im Internet veröffentlicht werden und weder als Buch noch als CD-ROM erscheinen", sagte die Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Elisabeth Niggemann, in einem Gespräch mit dpa. Die Deutsche Bücherei Leipzig, die am 3. Oktober 1912 gegründet wurde und neben dem Musikarchiv Berlin zur Deutschen Bibliothek Frankfurt/Main zählt, beherbergt derzeit 12 Millionen Bücher.

Seit dem 1. Januar 1913 werden in Leipzig sämtliche deutschsprachige Druckerzeugnisse aus dem In- und Ausland und ihre Übersetzungen lückenlos archiviert -- auch während der NS-Diktatur zwischen 1933 und 1945 gab es keine Abstriche. "Wenn wir es jetzt nicht schaffen, die elektronischen Publikationen zu erfassen, geht uns und unseren folgenden Generationen ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes verloren", sagte Niggemann. Allerdings sei es nicht einfach, das Internet zu durchforsten, da viele interessante Werke nur über E-Mail oder Chatrooms ausgetauscht würden. "Wir brauchen einen ständigen Schnappschuss des Web -- eine Art Roboter, der das Netz kontinuierlich durchsucht."

"Die Aufgabe, die auf uns wartet, ist gigantisch, doch wir dürfen nicht kapitulieren", sagte Niggemann. Länder wie die Vereinigten Staaten, die Niederlande oder Großbritannien hätten bereits bewiesen, dass die schrittweise Aufarbeitung und Archivierung von Online-Publikationen möglich sei. In Deutschland startet die Deutsche Bücherei Anfang nächsten Jahres einen Pilotversuch. "Für eine fortlaufende Arbeit fehlt uns die rechtliche Grundlage", sagte Niggemann.

Das entsprechende Gesetz von 1969 beinhalte lediglich das Recht zum Sammeln, Archivieren und bibliographischen Verzeichnen von Druckerzeugnissen. "Wenn man das Gesetz großzügig auslegt, fallen darunter auch CD, Disketten und visuelle Medien -- allerdings keine Netzpublikationen." Eine Novellierung der mehr als 33 Jahre alten Rechtsgrundlage ist deshalb laut Niggemann dringend nötig. Wenn dies gelinge, könne die Deutsche Bücherei weiter an Bedeutung gewinnen. (dpa) / (jk)