Besteuerung von Kryptowährungen: Doch keine Zehnjahresfrist beim Staking

Bei Kryptogeld, das für Staking verwendet wird, steigt die Haltefrist für steuerfreie Verkäufe nun doch nicht auf 10 Jahre, sagt das Bundesfinanzministerium.

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(Bild: Filippo Ronca Cavalcanti/Shutterstock.com)

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In einem neuen Rundschreiben hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass auch Kryptogeld, das für Staking eingesetzt wurde, bei einem privaten Verkauf nach einem Jahr Haltefrist nicht mehr steuerpflichtig ist. Noch im vergangenen Sommer hatte das damals SPD-geführte Finanzministerium die Ansicht vertreten, dass der Einsatz zum Staking die Haltefrist bis zur Steuerfreiheit auf zehn Jahre erhöht. Unter Führung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht man die Sache nun offenbar anders.

In Deutschland ist für Privatpersonen der Verkauf von Kryptowährungen nach einem Jahr des Haltens im Prinzip steuerfrei. Seit Längerem wurde aber heiß debattiert, ob der Einsatz für Staking oder auch den Lending genannten Verleih eine längere Spekulationsfrist mit sich bringt. Hintergrund ist eine Regelung, dass sich bei Wirtschaftsgütern der sogenannte Spekulationszeitraum, also die Frist bis zur Veräußerung, auf zehn Jahre erhöht, wenn aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden.

Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel: "Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben." Generell finde die Zehnjahresfrist "bei virtuellen Währungen keine Anwendung", heißt es in in der Pressemitteilung des Finanzministeriums.

Neben der Staking-Frage behandelt das Rundschreiben auch weitere Aspekte der Besteuerung von Kryptowährungen. Das Schreiben ist für die Finanzverwaltung bindend. Hessel sprach von einem "Zwischenergebnis" und kündigte ein weiteres ergänzendes Schreiben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten an, das noch in Arbeit sei.

Proof of Stake (PoS) ist ein Begriff für ein alternatives Konsensverfahren bei Kryptowährungen: Statt wie bei einem Proof of Work Computer Hashwerte ausrechnen zu lassen, wird hier das Recht auf Eintragung eines neuen Blocks über den Einsatz von Kryptowährungen verteilt. Die Staker hinterlegen Kryptowährungen in einem Blockchain-Vertrag und nehmen dann an je nach Kryptowährung anders gestalteten Verfahren für das Blockrecht teil. Wer zum Zug kommt, darf die Belohnung für den jeweiligen Block sowie die Gebühren der enthaltenen Transaktionen einstreichen.

Unter anderem will die zweitgrößte Kryptowährung Ethereum noch in diesem Jahr komplett auf ein PoS-Verfahren umsteigen. Bislang laufen die Beacon-Chain, bei der man bereits Ether zum Staken hinterlegen kann, sowie das Mainnet mit Proof-of-Work noch parallel. Mehrere Währungen wie Avalanche, Solana, Cardano oder Algorand setzen bereits auf das Verfahren.

(axk)