Facebook-Fanpage: Datenschutzbeauftragter eröffnet Verfahren gegen Bundesbehörde

Das Bundespresseamt hat bisher seine Facebook-Fanpage für die Bundesregierung nicht abgeschaltet. Darum wird es nun zur Anhörung aufgefordert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 50 Kommentare lesen

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) hat dem Bundespresseamt (BPA) ein Anhörungsschreiben zukommen lassen. Darin soll die Behörde Stellung nehmen zu der Fanpage, die sie für die Bundesregierung auf Facebook betreibt, heißt es in einer Mitteilung.

Vor knapp einem Jahr hatte der BfDI Ulrich Kelber die Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Fanpages abzuschalten, da diese nicht datenschutzkonform betrieben werden könnten. Auch hatte er angekündigt, ab Januar 2022 die Nutzung von Facebook-Fanpages durch die Bundesbehörden prüfen zu wollen. Gespräche mit dem Bundespresseamt und Facebook haben nach Angaben von Kelbers Behörde zu keiner Lösung datenschutzrechtlicher Probleme geführt.

Kelber hatte bereits in einem Rundschreiben an die Ministerien und Behörden im Mai 2019 darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage zurzeit nicht möglich sei. Öffentliche Stellen mit einer solchen Fanpage müssten mit Facebook "eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht". Daraufhin hätten einzelne Ressorts, die Fanpages betreiben, geantwortet, dass sie diese als ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit ansehen. Im März dieses Jahres untermauerte Kelber seine Ansichten mit einem Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages (PDF). Diesem hatte die Konferenz der Datenschutzbehörden zugestimmt.

Bis dahin hatte Kelber abgewartet, wie die Verhandlungen mit dem BPA ausgehen. Facebook habe dem BPA nur das öffentlich bekannte "Addendum" von Oktober 2019 übersandt; das war für Kelber Meinung unzureichend. Der EuGH habe in seinem Urteil vom Juli 2020 klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden dürfen, wenn sie in dort gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU, hatte Kelber betont. Für die USA habe er ein solches angemessenes Schutzniveau verneint, und dort hat Facebook seinen Sitz.

Eine Anhörung ist die erste Stufe in einem förmlichen Aufsichtsverfahren. "Das Gesetz regelt hierzu keine starre Frist", erläutert der BfDI. Stattdessen können die Fristen für die Anhörung durch die Fachreferate des BfDI bestimmt werden, in der Regel betragen sie einen Monat. Die dann eingegangene Stellungnahme wird geprüft, anschließend entscheidet der BfDI, ob eine verwaltungsrechtliche Aufsichtsmaßnahme notwendig ist. Das kann ein Verbot der Verarbeitung von Daten oder ihrer Übermittlung an einen Empfänger in einem Drittland sein.

Update

Nach Paragraph 43 BDSG sind Geldbußen gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen ausgeschlossen, erläuterte der BfDI gegenüber heise online.

Anders als bei Unternehmen kann der BfDI nach einer Anfechtungsklage einer Behörde gegen eine Aufsichtsmaßnahme keinen sofortigen Vollzug anordnen. Das heißt, die Angelegenheit könnte sich lange Zeit hinziehen.

(anw)