E-Rezept aus der Sicht eines Apothekers: "Bisher keine Verbesserung erkennbar"

Das E-Rezept funktioniert theoretisch einfach, praktisch gibt es allerdings noch einige Fallstricke, beispielsweise ist das E-Rezept nicht versichert.

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Ältere Person fragend in der Apotheke.

(Bild: belushi / Shutterstock)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Christoph Stackmann
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Derzeit steht das E-Rezept in der Kritik, da es für einige Anwender noch zu umständlich ist. Unter anderem müssen Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker für das E-Rezept an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein – dem Gesundheitsnetz. Wie das E-Rezept in der Apotheke funktioniert und was dafür Voraussetzung ist, berichtet der Apotheker Christoph Stackmann.

Nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten, auch Apotheker benötigen einen besonders gesicherten Hardware-Router – einen Konnektor – eine Sicherheitsmodulkarte für die Betriebsstätte (SMC-B), Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und für approbierte Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Mit diesem eHBA werden die Rezepte dann digital signiert. Das ist allerdings nur nötig, wenn das Rezept von der klassischen Abgabereihenfolge abweicht, die durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben ist.

Damit soll sichergestellt werden, dass primär Artikel von Herstellern ausgegeben werden, mit denen die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Wenn ein Artikel über den pharmazeutischen Großhandel nicht lieferbar ist, darf unter Einhaltung bestimmter Regeln ein teureres Medikament ausgegeben werden.

Grundsätzlich ist die Handhabung von E-Rezepten sehr einfach. Da uns bisher lediglich E-Rezepte in Papierform erreicht haben, scannen wir den dort vorhandenen 2D-Code ein und das Rezept wird in das Warenwirtschaftssystem der Apotheke übernommen. Anschließend wird das Rezept wie ein klassisches Muster-16-Rezept (das rosa Rezept) bearbeitet. Darauf kann das Papierrezept dem Kunden wieder mitgegeben werden, da es sich nicht wie das Muster-16-Rezept um ein Dokument handelt, das die Apotheke auch zur Abrechnung benötigt. Wenn der Kunde den Papierausdruck nicht möchte, muss es DSGVO-konform vernichtet werden.

Das Rezept, beziehungsweise der Token, verfällt nach der Abgabe des Medikaments. Ein erneutes Abrufen vom Gematik-Server ist nicht mehr möglich. Daher kann das E-Rezept im Falle eines Stromausfalls oder einer defekten Verbindung zum Gematik-Server nicht beliefert werden. Es ist dann schlicht nicht möglich, zu kontrollieren, ob es schon beliefert wurde. Ein Muster-16 Rezept hingegen kann noch beliefert werden.

Das klassische Rezept muss vor der Belieferung auf fehlende oder falsche Angaben untersucht werden. Übersieht man die, verweigert die Krankenkasse in der Regel die Bezahlung, das nennt sich dann Retaxation. Der Referenzvalidator soll da Erleichterung schaffen, indem er verhindert, dass formal fehlerhafte Rezepte in den Fachdienst der Gematik gelangen.

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Dabei wird geprüft, ob der Datensatz auf "technischer Ebene" mit den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GVK-Spitzenverband) und den Vorgaben des Deutschen Apothekerverbands übereinstimmt. Leider ist dieser aber noch nicht im Einsatz. Zwar hat der GKV-Spitzenverband "Retax-Sicherheit" für diese Art von Fehlern versprochen, besser wäre es allerdings, wenn diese Fehler gar nicht erst aufträten.

Wenn Ärzte zusätzlich Freitextangaben auf dem Rezept machen, kann der Referenzvalidator die technische Korrektheit nicht prüfen. Dadurch kommt es zu Fällen, bei denen der aufgedruckte Text nicht der Verordnung entspricht, die auf dem Rezept-Server der Gematik hinterlegt ist. Diesen Fall gab es bei uns bereits bei speziellen Pflastern. Über den Freitext war eine Packung der Pflaster verordnet worden, der Datensatz verwies allerdings auf die 30er-Packung. Hier hätten wir die 30er-Packung auch ausgeben können – dies wäre allerdings sicher nicht im Interesse des Arztes gewesen. Uns wurde die Verordnung dann vom Arzt auf einem Muster-16-Rezept zugesandt, und wir konnten diese Unstimmigkeit klären (andernfalls hätten wir die größere Packung liefern müssen). Das E-Rezept haben wir dann abgewiesen und die Praxis konnte es vom Rezept-Server der Gematik löschen.

Zudem können weiterhin Klinikpackungen verordnet werden, die eben nur für die Belieferung von Kliniken gedacht sind und daher gar nicht durch die Apotheken ausgegeben werden dürfen. Hierzu ist es nötig – wie bisher auch – mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Eine Verbesserung ist das indes nicht. Da sich klassische Rezepte auch mit OCR-Technik auslesen lassen, brauchen wir hierfür das E-Rezept nicht. Es gibt mit derartigen Techniken die Möglichkeiten, Rezepte elektronisch zu verarbeiten.

Ein großes Problem beim E-Rezept für Apotheken ist, dass es nicht versichert ist. Das klassische Rezept ist ab dem Zeitpunkt der Belieferung durch die Apotheke – beziehungsweise durch die Apothekenrechenzentren, welche die Rezeptabrechnung übernehmen – versichert. Beim E-Rezept ist das nicht der Fall. Sobald es vom Rezept-Server der Gematik abgerufen wurde, liegt das Risiko bis zum Zeitpunkt der Übermittlung an das Rechenzentrum bei der Apotheke. Die einzige Backuplösung ist hier, die Daten frühzeitig an das Rechenzentrum zu übermitteln. Ein Serverausfall kann somit den Verlust aller E-Rezepte bedeuten und stellt ein großes finanzielles Risiko dar.

Bisher hat das E-Rezept keine Vorteile gegenüber dem klassischen Rezept. Werden die Verordnungen demnächst auf die eGK gespeichert, so fällt hoffentlich das Problem mit den Freitext-Feldern weg. Werden die genannten Probleme behoben, sehe ich hier durchaus Verbesserungen für die Akzeptanz und den Workflow in den Apotheken. Auch kann ich mir vorstellen, dass sich Möglichkeiten auftun werden, die man bisher gar nicht „auf dem Schirm“ hatte.

Für Kunden ist hingegen praktisch, dass nicht mehr das Alles-oder-nichts-Prinzip gilt. E-Rezepte lassen sich folglich auch nur teilweise einlösen, da jede Verordnungszeile ein eigenes Rezept darstellt. Das kann in Zeiten von Lieferengpässen, wie es derzeit bei Paracetamol- und Ibuprofen-Saft, Rosuvastatin und weiteren Arzneimitteln hilfreich sein.

(mack)