Keine weitere Verschärfung des Jugendschutzes bei neuen Medien

Eine Verschärfung des Jugendschutzes ist im Bundestag gescheitert; Bayern wollte Killerspiele verbieten und den Verleih von jungendgefährdenden DVDs oder Spielen verhindern.

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Von
  • Angela Meyer

Eine von Bayern geforderte Verschärfung des erst im Juni 2002 novellierten Jugendschutzes ist im Bundestag gescheitert. Die rotgrüne Koalition lehnte den Vorstoß ab. "Unsere Leitlinie ist: Jugendliche stärken und schützen", erklärte Kerstin Griese (SPD) in der Debatte. Dazu gehöre auch, die Medienkompetenz zu stärken. Man müsse erst einmal sehen, ob die Maßnahmen der im April in Kraft tretenden Novelle greifen, lehnte auch Marieluise Beck, Staatssekretärin im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Vorschlag ab. Das neue Gesetz, das im April in Kraft treten soll, sieht eine Überprüfung der Wirksamkeit nach fünf Jahren vor.

Bayern wollte mit dem vom Bundesrat eingebrachten Änderungsantrag unter anderem "so genannte Killerspiele wie Gotcha, Paintball und Laserdrome" verbieten. Gleichzeitig sollte Jugendlichen erst ab 16 Jahren Computer- und Videospiele in der Öffentlichkeit erlaubt sein. Die Vermietung schwer jugendgefährdender Videos, DVDs oder Computerspiele sollte generell untersagt werden -- dies sollte auch für Erwachsene gelten. Bereits bei der Diskussion um die Novelle des Jugendschutzgesetzes war Bayern mit verschärfenden Vorschlägen gescheitert.

Das novellierte Jugendschutzgesetz, das in der Folge des Massakers in einem Erfurter Gymnasium auf den Weg gebracht wurde, hatte bereits einige Verschärfungen eingeführt. So können alle neue Medien, beispielsweise Internetseiten, künftig auf den Index gesetzt werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nach dem Gesetz auch ohne Antrag Medien aller Art auf eine Verbotsliste setzen. (anm)