Kelber: "Gut gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner"

Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagt, gute Webseiten verwenden nur technisch notwendige Cookies. Eine Lösung für kommerzielle Seiten hat er nicht.

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Ulrich Kelber

Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber.

(Bild: (Jens Gyarmaty/BfDI))

Lesezeit: 3 Min.

Im Rahmen einer Aussendung zu Ergebnissen aus dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich Ulrich Kelber mit einer Aussage zu Wort gemeldet, die zu Kontroversen führen dürfte: "Eine gute gemachte und faire Internetseite benötigt kein Cookie-Banner, weil sie nur technisch notwendige Cookies verwendet." Dabei lässt er nicht außer Acht, dass es kommerzielle Webseiten gibt, die auf eben jene Cookies und das dazugehörige Werbegeschäft angewiesen sind, um ihre Inhalte zu finanzieren.

Ihnen sagt er in der Pressemitteilung: "Wenn Webseitenbetreiber aber unbedingt personenbezogene Daten sammeln wollen, dann dürfen sie sich eine Einwilligung dafür nicht mit unfairen oder rechtswidrigen Mitteln holen." Den Hinweis, dass man etwas nicht darf, wenn es rechtswidrig ist, darf man wohl getrost als offensichtlich und damit überflüssig bezeichnen. Dass auch die Internetseite des Europäischen Datenschutzausschusses mehr als funktionale Cookies benutzt, und damit ein Cookie-Banner hat, sei zumindest erwähnt. Was fehlt, ist eine Erklärung, wie kommerzielle Seiten Geld verdienen sollen – ohne Drittanbieter-Cookies und ohne das gesamte Werbegeschäft auf den Kopf gestellt zu haben.

(Bild: Screenshot Internetseite des Europäischen Datenschutzausschusses. )

In der Sitzung des EDSA ging es unter anderem um die Richtlinien zu trügerischen Designmustern, also Dark Patterns, die Nutzerinnen und Nutzer dazu bewegen sollen, etwas Bestimmtes zu tun. In diesem Fall Cookies von Drittanbietern zustimmen. Der dabei entstandene Abschlussbericht soll den einheitlichen Umgang auf europäischer Ebene regeln. Laut dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entsprechen die Ergebnisse der "Task-Force Cookie-Banner" und dem Bericht der in Deutschland bereits geltenden "Orientierungshilfe Telemedien". Dies ist eine Praxishilfe für Cookie-Banner, geschrieben von der Datenschutzkonferenz (DSK). Sie ist tatsächlich als Orientierung gedacht, über Cookie-Banner beziehungsweise die Einhaltung des Telemediengesetzes (TTDSG) entscheiden schlussendlich dennoch Gerichte.

Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich auf seiner Sitzung ansonsten vorwiegend um den Bereich Cloud-Dienste in öffentlichen Einrichtungen gekümmert, wie es in der englischsprachigen Pressemitteilung heißt. Es hat eine erste koordinierte Durchsetzungsmaßnahme gegeben. Dabei wurde unter anderem der Einsatz von Lernsoftware von Google und Clouddienste, die die Stadt Helsinki bereitstellt, angeschaut. Auch Gespräche zwischen der deutschen Datenschutzkonferenz mit Microsoft zum Einsatz von Microsoft 365 gehören dazu.

Kelber dazu: "Meine Behörde berät die Bundesregierung beispielsweise zum Thema souveräne Cloud, unter anderem in den Gremien des IT-Rats und des IT-Planungsrats. Wir betonen dabei immer wieder, dass gerade mit Blick auf die Schwierigkeiten internationaler Datentransfers bei Cloud-Projekten der Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden muss."

(emw)