Britischer Geheimdienst MI5 hat massenhaft Daten rechtswidrig gespeichert

Ein britisches Gericht hat geurteilt, dass es beim MI5 bereits seit 2014 "sehr schwerwiegende Versäumnisse" beim Einhalten der Datenschutzbestimmungen gab.

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(Bild: Wit Olszewski/shutterstock.com)

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Juristischer Erfolg für die Bürgerrechtsorganisationen Liberty und Privacy International (PI): Das Investigatory Powers Tribunal (IPT), das für die Kontrolle der britischen Sicherheitsbehörden zuständig ist, hat am Montag entschieden, dass der MI5 zwischen 2014 und 2019 wissentlich große Mengen personenbezogener Kommunikationsdaten rechtswidrig gespeichert hat. Das Gericht stellte fest, der Inlandsgeheimdienst habe die Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Überprüfung und Löschung nicht erfüllt. Die Systeme hätten demnach eine automatische Löschung nach der gesetzlich erlaubten Speicherfrist vorsehen sollen, was aber nicht der Fall war. Von dieser Praxis dürften Millionen Menschen betroffen gewesen sein.

Das IPT rügt in dem Urteil auf die 2020 eingereichte Klage der Organisationen hin, dass es schon seit 2014 auf höchster Ebene des MI5 "sehr schwerwiegende Versäumnisse" beim Einhalten der Datenschutzbestimmungen gab. Mehrere aufeinanderfolgende britische Innenminister hätten diese langjährigen Regelverstöße trotz offensichtlicher Warnsignale nicht untersucht oder behoben. Die vom Innenressort ausgestellten Überwachungsanordnungen waren demnach unrechtmäßig. Sie erfüllten nicht die Schutzanforderungen aus dem Regulation of Investigatory Powers Act von 2000 (RIPA) und dem Investigatory Powers Act von 2016 (IPA), die als "Schnüffelgesetze" bekannt sind.

Der MI5 verstieß laut dem Beschluss gegen seine Pflicht, das Innenministerium "vollständig und offen" bei Anträgen zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen über potenzielle Vorbehalte zu informieren. Er habe erst 2016 – also mit rund drei Jahren Verspätung – eingeräumt, sich "eines sehr hohen Risikos bewusst" gewesen zu sein, gegen die gesetzlichen Auflagen zu verstoßen. Darüber hinaus versäumte es das Innenressort, seiner Rolle als Aufsichtsinstanz gerecht zu werden. Da die Anordnungen, auf deren Basis der MI5 in das Recht auf Privatsphäre eingriff und massenhaft teils sensible persönliche Daten sammelte, nicht im Einklang mit dem Gesetz standen, verstießen sie auch gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Urteil zeige, "dass die sogenannten Sicherheitsvorkehrungen völlig unwirksam sind, wenn es darum geht, unsere Rechte zu schützen und die Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen", erklärt Megan Goulding, Anwältin bei Liberty. Die Regierung müsse nun rasch Einschränkungen schaffen, die die Privatsphäre der Bürger tatsächlich schützten. Es sei undemokratisch und gefährlich, "dem MI5 einen Freifahrtschein zu geben", ergänzt die PI-Rechtleiterin Caroline Wilson Palow. Die Bürgerrechtler hoffen nun, dass der IPT angesichts der erkannten Verstöße ein anderes Verfahren wieder eröffnet, in dem sie gegen die Massenüberwachungsbefugnisse des MI5 klagten. Auch dort habe der Geheimdienst Beweise nicht offengelegt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.

(mho)