KJM drängt Provider zu freiwilligen Internetsperren

Die Kommission für Jugendmedienschutz will sich für eine Verschärfung von gesetzlichen Regelungen zu Internet-Zugangssperren einsetzen, sollten Internet Service Provider nicht freiwillig "unzulässige und jugendgefährdende Inhalte" sperren.

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Von
  • Monika Ermert

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) will sich für eine Verschärfung der Gesetze in Richtung auf Zugangssperren im Internet einsetzen, wenn Internet Service Provider (ISP) nicht freiwillig "unzulässige und jugendgefährdende Inhalte" sperren. Das stellte die für den Jugendmedienschutz im Rundfunk und Internet zuständige Kommission in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht (PDF-Datei) für die Jahre 2007 und 2008 fest. Spätestens zum Frühjahr kommenden Jahres wird mit der Vorlage des Neuentwurfs für den auslaufenden Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gerechnet. Darin ließe sich etwa die Möglichkeit schaffen, dass die Behörde die Provider direkt in die Pflicht nimmt, ohne zuerst den eigentlichen Inhalteanbieter abzumahnen. Weitere Themen, denen sich die KJM künftig besonders intensiv widmen will, sind Online-Spiele, Chats und Casting-Shows.

Experten rechnen für den neuen JMStV mit neuen Regelungen für Altersfreigaben bei Online-Spielen. Die KJM meint, je mehr ein Spiel veränderbar gestaltet sei oder kommunikative Dienste integriert seien, desto weniger geeignet erscheine eine starre Altersfreigabe. Es müsse daher über andere Formen von Aufsicht und Kontrolle, beispielsweise in Form von Mindestsicherheitsstandards nachgedacht werden. Auch mit Vertretern von Linden Lab hat die KJM über den deutschen Jugendschutz diskutiert, da auf deren virtueller Plattform "Second Life" neben kinderpornografischem Material auch Jugendschutzprobleme ausgemacht worden seien.

Beim Thema Chat zeigt sich die KJM erfreut darüber, dass sie in Gesprächen mit der von der Kommission anerkannten Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und Anbietern ähnlich wie bei den Suchmaschinenbetreibern eine Selbstverpflichtung erreichen konnte. Ganz zufrieden sind die Jugendmedienschützer aber nicht: "Die mangelnde Festlegung der Anzahl der Moderatoren im Chat" sei kritisch zu sehen.

Am deutlichsten wird die KJM beim Thema Sperrverfügungen. Die Kommission beschäftigt sich bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2003 mit den Sperren, da sie durch den seit damals geltenden JMStV die Kompetenz über solche Zugangssperren übertragen bekam. Bisher hat sie keine Sperrverfügung ausgesprochen und ließ sich in einem ausführlichen rechtlichen und technischen Gutachten die praktischen Probleme bescheinigen, doch nun will sie offenbar zu einer schärferen Gangart übergehen.

Der KJM-Vorsitzende habe den ISP bereits den Erlass exemplarischer Sperrungsverfügungen in Aussicht gestellt, "wenn die FSM und ihre Mitglieder nicht schriftlich Lösungsvorschläge zu effektiven freiwilligen Maßnahmen vorlegen". Die Einzel-Sperrverfügungen sollen die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen und -verschärfungen aufzeigen, heißt es im KJM-Bericht. Die FSM und andere Verbände hätten deutlich gemacht, "dass auch sie im Sinne einer höheren Rechtssicherheit eine Gesetzesänderung befürworten".

Insgesamt hat die KJM im Berichtszeitraum 2007 und 2008 314 Beschwerden zu Internetangeboten erhalten. Inhaltlich betrafen die Beschwerden laut KJM unzureichende Zugangssysteme bei pornographischen Inhalten, diese müssen gegen den Zugriff durch Kinder und Jugendliche mit Altersverifikationssystemen oder technischen Sperren gesichert werden. Außerdem konstatiert die KJM Jugendschutzprobleme bei Internetversandhäusern, bei nutzergenerierten jugendschutzrelevanten Filmsequenzen auf Internetplattformen und rechtsextremen Internetangeboten. Immer mehr Beschwerden erreichten die KJM zu Computerspielen auf Spieleplattformen.

Beschwerden und eigene Recherchen führten zu insgesamt 330 Internet-"Prüffällen" für den Zeitraum April 2007 bis Februar 2009, bilanziert die KJM. Davon seien 160 abschließend begutachtet worden, 70 Verfahren wurden eingestellt, in "fast hundert" Fällen wurde ein Verstoß gegen den JMStV festgestellt. Dabei kümmert sich die KJM nach eigenen Angaben vermehrt auch um "entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte". Zu diesen rechnen die Medienwächter etwa "Sauf- oder Selbstmordforen, Pro-Ana-Seiten – die Magersucht teils verherrlichen – oder "problematische Kommunikationsmöglichkeiten in Social Communities". (Monika Ermert) / (anw)