Google Fonts: Österreichischer Abmahnanwalt macht krude Angaben zum Verdienst

Rund 11.900 Stunden Arbeit – ohne Pause? Google Fonts Abmahnanwalt widerspricht sich selbst bei den Angaben zu seinem Verdienst.

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Ein Notebook, auf dem der Schriftzug Fonts angezeigt wird

(Bild: Rawpixel.com / Shutterstock)

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Für die Schreiben, die er im Auftrag seiner Mandantin ausgesendet hat, habe er den üblichen Stundensatz bekommen, den ein Anwalt bekommt. Diese Aussage hat der österreichische Anwalt, der tausendfach Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen des Einsatzes von Google Fonts geschickt hat, im österreichischen Fernsehen gemacht. Dort war er in der Sendung mit dem Namen "Bürgeranwalt" zu sehen. Wie die Tageszeitung Der Standard berichtet, steht dieser Aussage gegenüber, dass in den Schreiben jeweils ein Kostenersatz für seine Tätigkeit enthalten war. 90 Euro sollte jeder Betroffene dem Anwalt zahlen – neben den 100 Euro Schadenersatz für seine Mandantin.

Hätte jeder Angeschriebene das Geld bezahlt, wären etwa 2,97 Millionen Euro für den selbsternannten "Datenschutzanwalt" zusammengekommen. Diese wiederum hätte er allerdings seiner Mandantin in Rechnung stellen müssen. Die Rechnung des Standards geht wie folgt weiter: "Legt man den 2,97 Millionen Euro Kostenersatz einen üblichen Stundensatz von 250 Euro zugrunde, würde das bedeuten, dass Hohenecker (Anm. d. Redaktion der Name des Anwalts) an seinen Abmahnschreiben knapp 11.900 Stunden oder 495 Tage gearbeitet hat – ohne Pausen." Nun steht also auch im Raum, dass im Namen der Mandantin ein Kostenersatz eingefordert wurde, der gar nicht entstanden ist.

Der gesamte Fall liegt bereits bei der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese schreitet erst ein, wenn eine Schadenssumme von mehr als 5 Millionen Euro zusammenkommt. Der Anwalt Marcus Hohenecker hat im Namen seiner Mandantin Eva Z. entsprechend tausende Webseitenbetreiber gemahnt, es sollen rund 33.000 sein. Auch in Deutschland gibt es Massen-Abmahnungen, die auf einem wackeligen Geschäftsmodell basieren. Es geht darum, dass vor allem Blogger und Kleinunternehmen Google Fonts in ihren Webseiten eingebunden haben, nicht jedoch lokal gespeichert. Dadurch landen beim Besuch der Seiten IP-Adressen bei Google beziehungsweise Alphabet. Dazu gab es ein strittiges Urteil eines Münchener Gerichts, auf dem sich nun sowohl in Österreich als auch in Deutschland diese Abmahnungen stützen.

Problematisch ist dabei auch das maschinelle Vorgehen. Der Abmahnanwalt beruft sich auf das Unwohlsein seiner Mandantin, die all die 33.000 Seiten besucht haben soll. Vorgeworfen wird ihnen, betrügerisch vorgegangen zu sein und die Seiten maschinell abgerufen zu haben.

(emw)