Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia stößt sich an Telepolis

Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter ist eine Beschwerde über die Veröffentlichung eines Fotos eines Kriegsopfers eingegangen.

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Die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat die Veröffentlichung eines Fotos eines Kriegsopfers im Magazin für Netzkultur Telepolis beanstandet. Nach ihrer Ansicht dürften solche "Gewaltdarstellungen" nicht veröffentlicht werden, heißt es in einem Brief. Die FSM habe eine Beschwerde über ein Bild in dem Telepolis-Artikel Bombenzensur oder "Kollateralschaden"? erhalten, auf dem ein durch Kopfschuss getöteter Junge abgebildet sei. Der Beschwerdeführer werfe Telepolis die "Verbreitung und Veröffentlichung von Gewaltdarstellungen über die Online-Dienste" vor. "Auch wenn man das Berichterstattungsprivileg von § 131 Abs. 3 StGB miteinbezieht, dürften hier die Grenzen überschritten worden sein", teilt die FSM mit. Telepolis solle dazu Stellung nehmen oder der Beschwerde von selbst abhelfen, indem das Bild aus dem Angebot genommen wird.

Florian Rötzer von Telepolis kommentiert dies: "Tatsächlich, das Bild ist schrecklich, und es wurde von mir nach längeren Überlegungen [...] unter noch weitaus schrecklicheren Bildern von Kriegs- und Bombardierungsopfern ausgewählt. Damit sollte kein Sensationsjournalismus auf Kosten der wirklichen Opfer betrieben werden. Da es aber in dem Artikel genau über das Thema ging, dass die Veröffentlichung von bestimmten Bildern im Krieg von manchen Parteien nicht gewünscht wird -- in diesem Fall von der US-Armee --, hatte ich zu den zwei umstrittenen Bildarten jeweils ein Bild ausgesucht. [...] Das Bild im Kontext des Artikels, der sich unter anderem eben mit den Bildern von Opfern beschäftigt, würde auch unabhängig vom 'Berichtserstattungsprivileg' nicht den § 131 verletzen. [...] Auch nach dem Jugendschutzgesetz kann die Veröffentlichung eines solchen Bildes ernsthaft nicht beanstandet werden, obgleich man durchaus darüber diskutieren könnte, ob dies in jedem Fall notwendig ist."

Im Detail bringt Telepolis die Stellungnahme zu den Vorwürfen der FSM: (anw)