Datenschutzkonferenz erklärt "Pur-Abo-Modelle" grundsätzlich für zulässig

Das Nachverfolgen von Nutzerverhalten kann prinzipiell auf eine Einwilligung gestützt werden, wenn alternativ ein trackingfreies Bezahlmodell verfügbar ist.

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(Bild: TippaPatt/Shutterstock.com)

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Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat "Pur-Abo-Modelle", auf die vor allem Medien-Webseiten wie auch heise online und Spiegel Online seit einiger Zeit setzen, grundsätzlich freigegeben. Bei diesem erweiterten Cookie-Banner haben die Nutzer üblicherweise zwei Wahlmöglichkeiten: Entweder schließen sie ein Pur-Abo ab, oder sie willigen ein, dass ihre Daten über Targeting beziehungsweise Tracking für profilbasierte, personalisierte und zielgerichtete Werbung genutzt werden dürfen. Die Nutzer zahlen beim Abschluss eines solchen Abos also im Kern nicht für Inhalte, erläutert die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen als DSK-Vorsitzende, "sondern dafür, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung nicht durch digitales Marketing monetarisiert werden".

Die Aufsichtsbehörden erhielten seit Einführung der ersten dieser Abo-Modelle regelmäßig Beschwerden dazu, ließ Hansen durchblicken. Die DSK hält mit ihrem Beschluss zur Bewertung solcher Angebote nun fest, dass das Nachverfolgen von Nutzerverhalten grundsätzlich auf eine Einwilligung gestützt werden kann, "wenn alternativ ein trackingfreies Modell angeboten wird". Dies gelte auch, wenn der Zugang ohne gezielte Werbung zahlungspflichtig ist. Die Leistung, die Nutzer bei einem Bezahlmodell erhält, müsse jedoch "eine gleichwertige Alternative zu der Leistung darstellen", die die andere Gruppe durch eine Einwilligung erlangt. Abonnenten dürften also etwa nicht weniger Inhalte angezeigt werden als Usern, deren Interessen durchleuchtet werden.

Zudem müssten fürs Tracking alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden, betont die DSK. Bei einem Abonnenten dürften ohne weitere Einwilligung zudem nur "Speicher- und Auslesevorgänge erfolgen, die für den von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst unbedingt erforderlich sind". Soweit mehrere Verarbeitungszwecke vorlägen, die wesentlich voneinander abweichen, müssten in allen Fällen die Anforderungen an die Freiwilligkeit erfüllt werden, Einwilligungen also granular erteilt werden können. Nutzern stehe etwa die Möglichkeit zu, die einzelnen Zwecke der Datenverarbeitung, denen sie zustimmen sollen, "selbst und aktiv auswählen zu können (Opt-in)". Eine Bündelung komme nur in Ausnahmefällen in Betracht.

"Der Beschluss kann in der Praxis als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung eines 'Pur-Abo-Modells' dienen", erläutert Hansen. Zugleich würden damit die Prüfmaßstäbe der Kontrolleure in laufenden Beschwerdeverfahren für die Öffentlichkeit deutlich transparenter. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs unterstrich bereits am Dienstag: "Wir schaffen Rechtssicherheit in diesem Bereich." Auch in angeblich "erforderlichen Cookies" seien aber oft "viele Tracking-Themen" enthalten, sodass seine Behörde in diesen Tagen ein erstes Verfahren gegen ein Medienunternehmen einleiten werde.

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