EU-Parlament: Kritik an Kompromissvorschlag zu Internet-Sperren

Im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Telecom-Paket der EU stößt ein neuer Vorschlag as dem Parlament auf Kritik.

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Im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet hat die französische Sozialistin Catherine Trautmann einen neuen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments schlägt eine Klausel vor, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen soll. Zudem sei das Recht auf eine "effektive und zeitnahe juristische Überprüfung" einer Entscheidung zu gewährleisten.

Die überarbeitete Passage soll den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments zu der geplanten Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer – etwa das Kappen von Internetverbindungen – nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften. Der EU-Rat lehnt diese Klausel aber ab. Sollte das Parlament in der abschließenden Lesung nach der Tagung des Vermittlungsausschusses darauf bestehen, würde es damit die gesamte Novellierung kippen.

Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net sowie die Fraktionen der Grünen und der Linken lehnen auch den neuen Kompromissvorschlag als zu schwammig ab. Sie vermissen darin eine eindeutige Festlegung, dass Sperren von Internetzugängen nur nach einer Verhandlung per Richtergenehmigung angeordnet werden dürfen. Zudem kritisieren sie das Verfahren, bei dem im Hinterzimmer wichtige Entscheidungen über die Grundrechte der Netzbürger getroffen würden. Trautmann werfen die Kritiker vor, den "Schutz der europäischen Bürger" zu vernachlässigen, indem sie nicht ernsthaft an einer rechtlich einwandfreien Formulierung für den Korrekturvorschlag des Parlaments arbeite. Auch der EU-Rat verteidige erkennbar nicht die Internetfreiheiten.

Auf Kritik stößt auch ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Erklärung zur Netzneutralität, die das Telecom-Paket ergänzen soll. Generell werden Netzbetreiber mit der im Raum stehenden Änderung der Universaldienst-Richtlinie angehalten, die Nutzer über Bedingungen zur Beschränkung des Internetzugangs oder darauf aufbauender Dienste und Anwendungen zu informieren. Zusätzlich sollen nun die Transparenzprinzipien und die Möglichkeiten nationaler Regulierer zur Verhinderung ungerechtfertigter Verlangsamungen des Datenverkehrs in öffentlichen Netzwerken gestärkt werden. Der Kommission wird laut dem Entwurf die Aufgabe erteilt, den Einfluss von Entwicklungen auf dem Markt und der Technik zu beobachten und notfalls mit den bestehenden Wettbewerbsgesetzen gegenzusteuern. Dies dürfte mehr oder weniger wirkungslos bleiben, bemängelt die Forscherin Monica Horten.

(vbr)