RIAA zieht Klage gegen angebliche Tauschbörsen-Nutzerin zurück

Die Beschuldigte gibt an, sie besitze einen Apple-Computer, für den es keine Software für Kazaa gebe.

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Der Interessenverband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA, der vor kurzem eine erste Klagewelle gegen Tauschbörsen-Nutzer gestartet hat, zieht eine Klage gegen eine Rentnerin aus Boston wegen irrtümlicher Beschuldigungen zurück. Die 65-jährige Sarah Ward hatte angegeben, dass sie einen Apple-Computer besitzt, für den es keine Software vom Betreiber der Tauschbörse Kazaa, Sharman Networks, gebe. Über Kazaa soll Ward ungefähr 2000 Titel getauscht haben. Dafür hätte ihr eine Strafe von bis zu 150.000 US-Dollar pro Song gedroht.

Die Recording Industrie Association of America bemüht sich nun halbherzig um Schadensbegrenzung: Sie versichert laut Medienberichten, es habe bei der Identifizierung der betreffenden IP-Nummer keinen Fehler gegeben. In solchen Fällen wie diesem höre man aber die Argumente, ziehe die Klage zurück und frage später nach. Das heißt, weitere Schritte gegen Ward sind nicht ausgeschlossen. Diese gibt an, sie höre klassische Musik oder Folk, aber keinen Rock oder Hip Hop, also keine Musik, die sie laut Klage getauscht haben soll.

Die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen in Wards Fall ein Beispiel für die Rücksichtslosigkeit der RIAA. Ein Anruf bei der Beschuldigten hätte genügt um zu erfahren, dass es sich um die falsche Person handeln müsse. Stattdessen habe die Musikindustrie ihre Privatsphäre verletzt, sie auf horrende Summen verklagt und sie dazu veranlasst, rechtlichen Beistand zu suchen. (anw)