Gesetzentwurf: Wärmepumpen-Stromkosten sollen auch per Bremse gedeckelt werden

Die Wärmewende soll mit Wärmepumpen geschehen. Damit Betreiber durch aktuell hohe Stromkosten nicht benachteiligt werden, soll auch hier gebremst werden.

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Luft-Luft-Wärmepumpe zur Kühlung oder Heizung des Hauses.

(Bild: NAPA/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Wärmepumpenbetreiber konnten sich in den vergangenen Monaten in einer interessanten Position wiederfinden. Einerseits wird der Einbau von Wärmepumpen für die Wärmewende von der Regierung gewünscht – auch wird der Einbau oder Austausch gefördert –, andererseits wurde der Strompreis mit der Strompreisbremse zunächst auf einem Niveau gebremst, der den Betrieb einer Wärmepumpe weniger attraktiv machte. An dieser Stelle will das Kabinett nun nachsteuern. Der Preis für Stromheizungen und Wärmepumpen soll auf 28 Cent pro Kilowattstunde für einen Teil des Verbrauchs gedeckelt werden. Das hat das Kabinett am gestrigen Mittwoch in einem aktualisierten Gesetzentwurf klargemacht.

Der Preis von 28 Cent pro Kilowattstunde soll einschließlich Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer gelten. Dies bezieht sich auf Wärmepumpen, die über einen eigenen Zähler und schon jetzt häufig mit einem eigenen Wärmepumpentarif abgerechnet werden können. Verfügt ein Haushalt nur über einen Stromzähler, über den nicht nur eine Wärmepumpe oder Stromheizung betrieben wird, und wird hierfür schon ein Tarif genutzt, der einen Nieder- und Hochtarif vorsieht (also wechselnde Entgelte für die Tages- und Nachtzeiten), wird ein gewichteter Durchschnitt von 28 Cent für den Niedertarif und 40 Cent pro Kilowattstunde für den Hochtarif angesetzt. Das geht aus dem Entwurf "zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze" hervor.

Ist der durchschnittliche Verbrauch von erst kürzlich angeschlossenen Wärmepumpen bisher nicht klar, wird dieser anhand einer unterjährig angepassten Verbrauchsprognose nach Anmeldung des zusätzlichen Verbrauchers beim Netzbetreiber ermittelt. Die Wärmepumpen-Strompreisbremse soll für Netzentnahmestellen gelten, die nicht mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Wie die anderen Preisbremsen beträfe sie 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs und würde bis April 2024 andauern.

Die Anpassung durch das Kabinett folgt auf bereits beschlossene Entlastungsmaßnahmen wie die Gaspreis- und die Strompreisbremse. Bei den Preisdeckeln für Haushalte wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Die Deckel gelten für jeweils 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Für den restlichen Verbrauch muss der ansonsten gültige Tarif gezahlt werden. Die Bremsen gelten rückwirkend ab Januar 2023, wurden und werden aber erst im März zum ersten Mal abgerechnet.

Der Entwurf erläutert die Umsetzung der Wärmepumpen-Strompreisbremse nicht detailliert, es ist jedoch davon auszugehen, dass wie bisher der Stromanbieter automatisch die Verrechnung vornimmt und Kunden nur in Ausnahmefällen aktiv werden müssen.

(kbe)