KI-Verordnung: EU-Abgeordnete fordern Regulierung für ChatGPT & Co.

EU-Abgeordnete haben sich auf entscheidende Teile der geplanten KI-Verordnung verständigt. Live-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum soll verboten werden.

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(Bild: CHUAN CHUAN/Shutterstock.com)

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Das EU-Parlament macht Fortschritte im Streit über rote Linien in der geplanten Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI). Verhandlungsführer der Fraktionen haben übereinstimmenden Berichten zufolge bei einem Treffen am Donnerstag Fortschritte erzielt. Teil des ausgemachten Pakets sind strengere Regeln für KI-Systeme mit vielen möglichen Einsatzzwecken wie Sprach- oder Bilderkennung ("General Purpose AI"). Entwickler von Produkten wie ChatGPT von OpenAI sollen angeben, ob sie urheberrechtlich geschütztes Material zum Trainieren ihrer Modelle verwendet haben, meldet die Financial Times. Urhebern und Verwertern könnte dies ermöglichen, Lizenzgebühren oder Tantiemen zu verlangen.

Künstlern und Organisationen, die mit geistigen Schöpfungen Geld verdienen, stößt die Konkurrenz durch KI zunehmend übel auf. Betreiber der Generatoren trainieren ihre Modelle mit Millionen von Bildern und Texten, die sie im Internet finden. Sie fragen dabei die Urheber und Verwerter nicht, ob sie mit dieser Nutzung einverstanden sind. Gegen das britische Unternehmen Stability AI, das hinter Stable Diffusion und darauf basierenden Apps steht, sowie weitere Hersteller laufen bereits Gerichtsverfahren in den USA und Großbritannien. Die EU-Abgeordneten wollen laut dem Bericht nun auch, dass die Verantwortung für den Missbrauch von KI-Programmen bei den Entwicklern liegt – und nicht bei Unternehmen oder Verbrauchern, die etwa Chatbots nutzen.

Grundsätzlich einig sind sich Liberale, Grüne und Linke sowie Teile der Sozialdemokraten, dass die EU voraussagende Polizeiarbeit ("Predictive Policing"), Social Scoring und biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum etwa per automatisierter Live-Gesichtserkennung verbieten soll. Eine nachträgliche biometrische Auswertung von Videomaterial etwa für Fahndungszwecke wird dem Kompromiss zufolge aber zulässig bleiben. Dies hatte zuvor auch die Bundesregierung befürwortet, was ihr den Vorwurf einbrachte, gegen den Koalitionsvertrag zu verstoßen. Besonders umkämpft war in den vergangenen Jahren die Suche der Hamburger Polizei nach Randalierern beim G20-Gipfel mit biometrischer Gesichtserkennung.

Die Übereinkunft stehe aber noch auf wackligen Füßen, schreibt das Online-Magazin "Euractiv". Die Verhandlungsführer der Europäischen Volkspartei (EVP), der etwa CDU und CSU angehören, trügen einen Bann biometrischer Echtzeit-Identifizierung zwar mit. Es sei aber unklar, ob die EVP-Spitze sich nicht spätestens bei der noch ausstehenden Plenarabstimmung mit einem Alternativantrag dagegenstelle. Würde dieser dann nicht angenommen werden, müsste die konservative Fraktion wohl gegen das gesamte Vorhaben stimmen. Die EU-Staaten forderten zudem schon im Dezember, den von der EU-Kommission vorgesehenen Ausnahmekatalog für den Einsatz biometrischer Überwachung noch deutlich zu erweitern.

Umstritten ist "Euractiv" zufolge auch noch ein Vorschlag der FDP, wonach der Einsatz eines KI-Systems "für die allgemeine Überwachung, Erkennung und Auswertung privater Inhalte in interpersonellen Kommunikationsdiensten" verboten werden soll. Die Liberalen wollen hier auch alle Maßnahmen eingeschlossen wissen, "die die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben würden". Damit soll die von der Kommission vorangetriebene Chatkontrolle verhindert werden. Auch dagegen gibt es aber Widerstand von der EVP. Sollte dieser Antrag durchfallen, drängen vor allem Grüne und Linke als Ersatz auf ein Verbot von Emotions- und Verhaltenserkennung in Bereichen wie Strafverfolgung, Grenzkontrolle, Arbeit und Bildung. Den voraussichtlichen Kurs des Parlaments werden die Ausschüsse für Binnenmarkt und Inneres voraussichtlich am 26. April abstecken.

(bme)