Sängerin Grimes gibt ihre Stimme für KI-Songs frei

Die Sängerin Grimes gibt ihre Stimme für KI-Songs frei. Im Gegenzug will sie 50 Prozent Lizenzgebühren, wenn Lieder erfolgreich sind.

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(Bild: whiteMocca/Shutterstock.com)

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Während das Gros der Musikindustrie versucht, gegen Musik von Künstlicher Intelligenz anzugehen, gibt die Musikerin Grimes ihre Stimme zur Nutzung frei. "Ich teile die Lizenzgebühren zu 50 Prozent bei jedem erfolgreichen KI-generiertem Lied, in dem meine Stimme genutzt wird", schreibt sie bei Twitter. Grimes hat selbst kein Label und damit keine rechtlichen Verpflichtungen. Wie genau die Nutzung beziehungsweise das Lizenzmodell ausschauen könnte, ist unklar. Der Gewinn könnte bei "viralen" oder "super bekannten" Songs mit ihrer Stimme geteilt werden.

"Ich denke, es ist cool, mit einer Maschine verschmolzen zu werden und ich mag die Idee, alles zu öffnen und das Copyright zu töten." Grimes hat ihr Twitter-Profilbild bereits in künstliche Versionen ihres Selbst geändert. Darunter die Beschreibung: "Das ist, was ich in meinen Träumen sehe, das ist Musik für Maschinen." Wer die Künstlerin schon länger beobachtet, wundert sich wahrscheinlich weniger über Einstellung und Erscheinung. Grimes ist eine Ex-Frau von Elon Musk, gemeinsam haben sie die Kinder X Æ A-Ⅻ Musk und Exa Dark Sideræl, die allerdings inzwischen nur noch Y heißen soll.

Erst vor kurzem erlangte ein Song Beliebtheit, der vermeintlich von den Musikern Drake und The Weeknd stammte. Grimes verlinkt einen Artikel dazu in ihrem Tweet. Viele Fans dachten zunächst, der Song sei echt. Tatsächlich hatte ihn aber ein Tiktoker namens Ghostwriter977 mittels KI erschaffen. Rechtlich ist ziemlich eindeutig, dass die betroffenen Künstler Persönlichkeitsrechte und damit ein Recht an ihrer Stimme hätten, die auch Teil ihrer Marke ist. Der Ghostwriter hat den Song auch noch bei den Streamingplattformen Spotify und Apple Music hochgeladen. Dadurch konnte er Geld mit der Musik verdienen, was mindestens fragwürdig ist.

Grundsätzlich ist die Frage nach dem Urheberrecht bei allen von einer KI generierten Inhalten aktuell schwierig. Bei Bildern ist bereits relativ klar: Es gibt keine Urheberrechtsansprüche auf KI-generierte Werke. In den USA entschied das U.S. Copyright Office bereits anhand eines Comic-Bildes entsprechend und begründet, es seien keine Produkte menschlicher Schöpfung. Und auch in Deutschland sind Juristen weitgehend einig, dass KI-generierte Inhalte nicht dem Schutz des Urhebergesetzes unterliegen. Auch hier heißt es, dass nur das Ergebnis "menschlicher Schöpfung", nicht aber das Ergebnis eines von einer Maschine ausgeführten Algorithmus geschützt ist. In der Praxis stellt sich allerdings auf lange Sicht die Frage, wie viel KI in einem Werk stecken darf, um dennoch geschützt zu werden. Darf etwa ein Schreibwerkzeug wie DeepL Write genutzt werden, das Texte verbessern soll? Wie viel KI kann in Musik stecken, um einem Künstler zugeordnet zu werden?

(emw)