Wallbox, Solar, Speicher: Bis zu 10.200 Euro vom Staat

Verkehrsminister Wissing hat ein Förderprogramm für Photovoltaik aufgelegt – für Besitzer von E-Autos. Das müssen Sie beachten, um den Zuschuss zu bekommen.

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Das Elektroauto mit Strom vom eigenen Dach laden. Mit dem Förderprogramm des Verkehrsministeriums gibt es bis zu 10.200 Euro für die Infrastruktur.

(Bild: KI-Bildgenerator Midjourney)

Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Jan Mahn

Ausgerechnet das Bundesverkehrsministerium legt ein Förderprogramm für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf und unterstützt Hausbesitzer mit bis zu 10.200 Euro. Nicht in Form eines Kredits, sondern als Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Zuerst umriss Verkehrsminister Wissing die Bedingungen nur grob in einem ARD-Interview, zwei Tage später veröffentlichten das Ministerium und die KfW dann viele Details: Bis zu 10.200 Euro bekommt, wer ein Elektroauto besitzt und im eigenen Haus Photovoltaik, Batteriespeicher und Wallbox installiert. Weil viele Feinheiten nicht auf den ersten Blick klar werden, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Wann geht es los mit der Förderung und muss ich mich beeilen?

Ab dem 26. September nimmt die KfW, die fürs Auszahlen der Förderung zuständig ist, die Anträge entgegen. Die Informationsseite existiert bereits auf der Homepage, beantragen können Sie vorher aber noch nichts. Geplant ist das Verfahren so: Ab dem Stichtag reichen Sie den Antrag online ein. Der soll zügig bearbeitet werden, wie das Ministerium verspricht. Erst, wenn Sie eine Bewilligung bekommen haben, dürfen Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Geld für Beratungsleistungen können Sie vorher ausgeben. Diese werden allerdings auch nicht als förderfähig erwähnt.

Ab März 2024 können Sie dann Nachweise für den Bau der Anlage in Form von Einkaufs- und Handwerkerrechnungen hochladen. Nachdem die geprüft sind, bekommen Sie das Geld direkt aufs Konto überwiesen. Wenn Sie jetzt eine Anlage kaufen und noch dieses Jahr bezahlen, müssen Sie das Geld gegebenenfalls so lange vorstrecken, bis die Förderung ausgezahlt wird.

Dennoch lohnt es, sich mit der Antragstellung zu beeilen und nicht bis 2024 zu warten. Für das Förderprogramm sind 500 Millionen Euro veranschlagt – wer zu spät kommt, geht leer aus.

Was brauche ich, um den Antrag zu stellen?

Zunächst ein Elektroauto. Das muss laut Förderbedingungen bei Antragstellung bereits zugelassen oder verbindlich bestellt sein. Viele Anforderungen an das Auto gibt es nicht: Ausgeschlossen sind nur Hybridfahrzeuge, das Auto muss nicht gekauft sein, auch Leasing ist erlaubt. Die KfW schreibt, dass ein Leasingvertrag mindestens über 12 Monate abgeschlossen werden muss. Nicht ganz klar formuliert ist, ob Sie bereits bei der Antragstellung den Nachweis über das Elektroauto hochladen können. Einerseits schreibt die KfW, dass das Auto bei Antragstellung bereits mindestens bestellt sein muss, andererseits führt sie aus, dass erst am März 2024 Nachweise hochgeladen werden können. Ein Dienstwagen, der auf den Arbeitgeber zugelassen ist, zählt laut KfW nicht, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Das Fahrzeug muss auf eine Person zugelassen sein, die im Haushalt lebt.

Außerdem brauchen Sie ein Haus mit einem für Photovoltaik geeigneten Dach, das dem Antragsteller gehört und an dem er einen Erst-, Haupt- oder alleinigen Wohnsitz angemeldet hat. Ferien- und Wochenendhäuser schließt die KfW aus, ebenso ausschließlich vermietete Objekte. Mit der Antragstellung müssen Sie schon wissen, wie groß Ihre Anlage und der Speicher werden sollen. Nachträglich sollen sich die Angaben nicht mehr ändern lassen. Es lohnt sich also, bereits vorher Angebote einzuholen, um zu erfahren, wie viele Module aufs Dach passen. Die KfW schreibt, dass zur Antragstellung ein Kostenvoranschlag nötig sei. Ob man den hochladen muss, ist noch unklar, da das Formular noch nicht veröffentlicht ist.

Wichtig: Die Anlage dürfen Sie erst bestellen und installieren lassen, wenn der Antrag bei der KfW bewilligt ist.

Wie viel Geld bekomme ich?

Das hängt davon ab, wie groß Sie die Anlage dimensionieren. Die wichtigste Voraussetzung: Sie müssen alle drei Komponenten kaufen, also eine PV-Anlage, einen Speicher und eine Wallbox. Die Photovoltaikanlage muss mindestens 5 Kilowatt Spitzenleistung liefern. Pro Kilowatt gibt es 600 Euro, maximal sind 6000 Euro drin. Das heißt aber nicht, dass die Anlage nur 10 Kilowatt groß sein darf. Für größere Anlagen gibt es aber nicht mehr Förderung.

Der Batteriespeicher muss mindestens 5 Kilowattstunden aufnehmen können. Für jede Kilowattstunde gibt es 250 Euro, maximal 3000 Euro. Größere Speicher können Sie problemlos kaufen, bekommen aber nicht mehr Förderung dafür. Maximal gibt es also 9000 Euro für Speicher und PV-Anlage zusammen.

600 Euro gibt es pauschal für eine Wallbox. Wenn Sie eine Wallbox kaufen, die für bidirektionales Laden vorbereitet ist, sind es 1200 Euro – so ergibt sich eine maximale Fördersumme von 10.200 Euro.

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Ich habe bereits eine PV-Anlage oder einen Speicher. Was tun?

Die Förderbedingungen verlangen, dass Sie die drei Komponenten zusammen anschaffen. Es ist aber nicht verboten, bestehende Anlagen zu erweitern. Wenn Sie also bereits einen Teil des Dachs belegt haben und genug Platz finden, mindestens 5 Kilowatt Spitzenleistung zu installieren, sind Sie förderberechtigt. Falls Sie bereits eine Wallbox haben, wird es etwas paradox: Um die bis zu 10.200 Euro zu bekommen, müssen Sie eine neue Wallbox anschaffen. Sie könnten also eine zweite Wallbox neben die alte hängen. Das ist technisch unsinnig, weil in den meisten Fällen nicht zwei Wallboxen an einem Hausanschluss betrieben werden dürfen – die alte müsste abgeklemmt werden. Wirtschaftlich ist es aber sinnvoll. Mit Installation kostet eine Wallbox rund 1000 Euro; wenn Sie dafür in den Genuss der Förderung kommen, lohnt sich die Anschaffung.

Darf ich auch Arbeiten in Eigenleistung erbringen?

Die Förderbedingungen verlangen zwar, dass die Photovoltaikanlage fachgerecht installiert und beim Netzbetreiber angemeldet wird, verbieten aber keine Eigenleistung. Da die Anmeldung nur ein vom Netzbetreiber zugelassener Elektrofachbetrieb erledigen kann, ist der bei Ihrem Projekt in jedem Fall im Boot. Wenn Sie mit Ihrem Elektriker vereinbaren, dass Sie die Module selbst aufs Dach legen und gegebenenfalls auch die Kabel zum Wechselrichter verlegen, spricht nichts gegen Eigenleistung. Am Ende können Sie sowohl Handwerker- als auch Materialrechnungen einreichen.

Aufpassen müssen Sie nur, falls Sie das Projekt durch Eigenleistung zu günstig realisieren. Insgesamt müssen Sie mehr Geld als die Fördersumme ausgeben, sonst gibt es gar keine Förderung. Ebenfalls gefördert werden übrigens Umbauten an der Elektroinstallation, die erforderlich sind, um die Anlage in Betrieb zu nehmen.

Update

Mittlerweile hat die KfW die im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie kräftig interpretiert und in ihren FAQs eigene Auslegungen präsentiert. Dort heißt es jetzt auf die Frage, ob Eigenleistung möglich ist: "Nein, alle Maßnahmen sind ausnahmslos von Fachunternehmen durchzuführen und durch Rechnungen nachzuweisen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Installation und Inbetriebnahme des Gesamtsystems durch ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgt."

Wichtig ist also, dass beim Hochladen der Rechnungen eine Abschlussrechnung eines Fachunternehmens (Elektroinstallationsunternehmen) vorliegt, aus der hervorgeht, dass dieses Unternehmen die Anlage errichtet hat. Die Formulierung "Eigenleistung" darf auf der Rechnung nicht auftauchen.

Ich habe kein E-Auto, was soll ich tun?

Wenn Ihnen das Auto fehlt, Sie aber ohnehin eine PV-Anlage bauen wollten, können Sie über Leasing nachdenken. Geschickt ist es, bereits jetzt einen Leasingvertrag abzuschließen, der dann beginnt, wenn die Anlage installiert ist. Dann müssen Sie in der Zwischenzeit nicht ohne Wallbox an der Haushaltssteckdose laden.

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Welche Anforderungen gibt es an PV-Anlage und Wallbox?

Die Wallbox muss in der Lage sein, mindestens 11 Kilowatt zu liefern. Außerdem muss sie im Zusammenspiel mit dem Wechselrichter in der Lage sein, mit PV-Überschuss zu laden. Dieser Modus ist besonders wirtschaftlich, weil das Auto nur Strom vom Dach bekommt und keinen aus dem Netz beziehen muss. Wenn man es mal eilig hat, kann man das Auto aber auch mit maximaler Leistung laden. Heute verkaufte Kombinationen aus Wechselrichter, Batteriespeicher, Zwischenzähler und Wallbox bieten in der Regel eine Überschussladefunktion.

Das Wirtschaftsministerium schreibt, dass die Photovoltaikanlage hauptsächlich zum Laden des E-Autos genutzt werden soll. Das ist aber keine technisch hundertprozentig umsetzbare Regelung. Eine Vorgabe gibt es aber für Ihren Stromvertrag: Strom, den Sie aus dem Netz kaufen, muss Ökostrom sein.

(jam)